Lieferung von iPad-Zubehör inklusive Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2022-0303
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA32
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von iPad-Zubehör inklusive Dienstleistungen
Lieferung von iPad-Zubehör (Stifte und Hüllen mit Tastatur) inklusive Dienstleistungen.
Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - Abt. 40/6 Kurt-Schumacher-Straße 394/396 45875 Gelsenkirchen Die Lieferung erfolgt an 75 Schulstandorte. Die genaue Liefermenge pro Schulstandort wird nach Auftragsvergabe bekanntgegeben (siehe Liste Schulstandorte).
Lieferung von iPad-Zubehör (12.500 Stück Stifte und 12.500 Stück Hüllen mit Tastatur) inklusive Dienstleistungen (Lieferung frei Verwendungsstelle, Herstellung der Betriebsbereitschaft und Erfassung der Herstellerseriennummern) gemäß Leistungsbeschreibung und Preisblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe REDNET GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DEB3J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: http://www.rednet.ag
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYW275G71Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]