Deutsche Sporthochschule Köln, Sanierung Leichtathletikzentrum, Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 025-22-00700
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsche Sporthochschule Köln, Sanierung Leichtathletikzentrum, Stahlbauarbeiten
Stahlbauarbeiten
Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln
Demontage Dachrand ->710 m2
Dachrand - Unterkonstruktion Sprunghalle Sheds ->5.668 kg
Dachrand - Unterkonstruktion Wurfhalle -> 4.887 kg
Wurfhalle - Längswand Ertüchtigung -> 4.245 kg
Wurfhalle, Sprunghalle - Unterkonstruktion Fassade -> 4.497 kg
Hallenwartraum - Stahlkonstruktion -> 9.839 kg
Sozialtrakt - Stahlträger, Stahlstützen -> 11.199 kg
Windfang - Stahlkonstruktion -> 2.332 kg
Statik -> 1 Psch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe MAW-Stahlbau Eulberg GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Horhausen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 56593
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWWH50UT9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.