Technische Hochschule Köln, Ersatzneubau Campus Deutz - Gebäude D, Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 025-23-00094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Hochschule Köln, Ersatzneubau Campus Deutz - Gebäude D, Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4-7
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4-7
Technische Hochschule Köln - Standort Campus Deutz Betzdorfer Straße 2 50679 Köln
Im Rahmen der Hochschulstandortentwicklungsplanung der Fachhochschule Köln (heute TH Köln) wurde bereits 2008 ein erheblicher
Sanierungs- und Modernisierungsbedarf für das Hochhaus und die Hallenbereiche am Campus Deutz festgestellt. In den Jahren 2008 bis 2011 wurden sowohl Untersuchungen zum baulich funktionalen Bestand der Gebäude durchgeführt als auch die Sanierung im Bestand sowie der Abriss und Neubau der Gebäude geprüft und bewertet.
Im Juli 2011 hat die Wissenschaftsministerin die Entscheidung des Landes NRW zur Modernisierung und Sanierung des Campus Deutz der TH Köln bekannt gegeben. Danach verbleibt der Campus am Standort Deutz und wird größtenteils neu gebaut. Der bereits sanierte Altbau und das Gebäude der Hochschulbibliothek bleiben erhalten. Die bestehenden Hallen und das Hochhaus werden abschnittweise abgerissen und durch mehrere Neubauten ersetzt. Realisiert werden die Ersatzneubauten sowohl auf dem vorhandenen Campus-Grundstück, als auch auf den vom
Land NRW erworbenen angrenzenden Grundstücken der Abfallwirtschaftsbetriebe (AW B) und den zwei städtischen Grundstücken (Feuerwehr und sog. Sozialhäusern).
Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen die Ersatzneubauten in drei Bauphasen realisiert werden.
In der ersten Bauphase sollen auf dem derzeitigen Hochschulgrundstück das Gebäude E mit Mischnutzungen und Archivflächen der Bibliothek, das Parkhaus P2, das Hörsaalzentrum
(Gebäude B) sowie Teile der Infrastruktur (sowohl Interimsparkplätze als auch technische und freiraumplanerische Bestandteilte des zukünftige Campus) realisiert werden.
Die zweite Bauphase beinhaltet die Gebäude C, D (jeweils Fakultätsgebäude) und Mensa sowie die
vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen und entsprechende Abbruchmaßnahmen.
Die dritte Bauphase, beinhaltet den Abschnitt F (Fakultätsgebäude) sowie weitere notwendigen
Infrastrukturmaßnahmen. Die weiteren Baufelder sowie das westlich des Kernbereichs liegende
Gebiet (sogen. Kreativquartier) sind Bestandteile möglicher Erweiterungsflächen. Sie sind nicht
Bestandteil des aktuellen Gesamtvorhabens und des genehmigten Raumprogramms.
Das zu planende Gebäude D bildet innerhalb des Campus die wichtige
östliche Platzkante zum zukünftigen zentralen Campusplatz, und ist mit der Lage zur Gießener Straße und dem
Deutzer Ring, gleichzeitig ein wichtiger städtischer Baustein. Das Gebäude
muss also gleichzeitig nach innen zum Campus und nach außen, zur umgebenden städtischen Struktur
vermitteln. Dabei gilt es, gleichzeitig eine eigenständige Adresse auszubilden, und die zukünftig umgebenden
Bauten zu berücksichtigen.
Es werden nur diejenigen Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt, welche die Mindestkriterien gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3 erfüllen. Wenn mehr als sechs Bewerber die Mindestkriterien erfüllen, werden nur die sechs am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es wird dann wie folgt weiter ausgewertet:
Die Referenzen der Technischen Ausrüstung werden gewertet, indem die Punkte für die jeweiligen Referenzen einzeln ermittelt und dann jeweils der Mittelwert gebildet wird.
Es sind maximal 600 Punkte zu erreichen.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Auftragserteilung werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und besondere Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
ugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
- Angaben zum Bewerber
- Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren
- Interessen und Beteiligungen
- Zusammenarbeit mit Anderen
- Erklärung zwingender Ausschluss
- Erklärung Ausschluss
- Verpflichtungserklärung Haftpflichtversicherung
- Angabe zum Umsatz im Mittel der letzten 3 Jahre
Sofern der Bewerber sich bei der Einreichung von Nachweisen zu Umsatzerlösen / Mitarbeitern / Referenzen auf Nachunternehmer beruft, sind von diesen Nachunternehmern einzureichen:
- Erklärung Nachunternehmer
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro für Personen- und 5.000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen. Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
- Unternehmensreferenzen
Die Projektgröße (BGF und Baukosten) sowie die erbrachte Leistung (Honorarzone und Leistungsphasen) haben Einfluss auf die Wertung (s. Eignungskriterien Matrix_Auswahl_Bewerber)
- Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
- Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
Gewertet werden zwei Referenzen für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-6, welche jeweils den unten angegebenen Mindestkriterien entsprechen.
Mindestanforderungen für alle Referenzen:
- Die Referenzen müssen in den letzten 8 Jahren (01.01.2015 - 31.12.2022) bearbeitet und an den Bauherrn übergeben worden sein.
- Es werden auch Referenzen gewertet, bei denen die Leistungserbringung vor dem Referenzzeitraum begonnen wurde. Mindestanforderung ist hierbei, dass mindestens zwei Leistungsphasen vollständig im Referenzzeitraum erbracht wurden.
- Mindestens eine Referenz: Baukosten KG 440/450/460 über 1,0 Mio. EUR (brutto)
siehe Ziffer III.1.1)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durch.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium:
o Vorgehen im Projekt: 15%
o Projektablauf: 10%
o Kostensicherheit: 10%
o Terminsicherheit: 10%
o Qualitätssteuerung: 15%
o Projektteam: Berufserfahrung in Jahren und Projekten: 10 %
o Honorar: 30%
Sonstige Informationen:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Nichtvorliegen des Teilnahmenantrags erfolgt der Ausschluss.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei
fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der
Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
Bewerberfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bewerber haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags beantwortet werden.
3. Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
4. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen.
5. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
7. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
8. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
9. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYW2PX7LSU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de