WDR-Auslandstudios - internationales Leitungsnetz Referenznummer der Bekanntmachung: DPT V1/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZG6LHM/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZG6LHM
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

WDR-Auslandstudios - internationales Leitungsnetz

Referenznummer der Bekanntmachung: DPT V1/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72720000 Fernnetzdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung und der Betrieb eines qualitativ hochwertigen Übertragungsnetzes für die Übertragung von Video- und Audiodaten sowie der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den WDR-Auslandstudios über ein internationales Leitungsnetz mit dem ARD Sternpunkt in Frankfurt unter Einhaltung der vereinbarten Servicelevel.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2 Köln
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bereitstellung und Betrieb eines qualitativ hochwertigen Übertragungsnetzes für die Übertragung von Video- und Audiodaten sowie der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den WDR-Auslandstudios Washington, New York, Paris, Brüssel, Warschau, Nairobi und dem ARD Sternpunkt in Frankfurt am Main unter Einhaltung der vereinbarten Servicelevel.

Leistungszeitraum: 01.04.2024 - 31.03.2028

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: - Technische Umsetzung des Carrier-Netzes Umsetzung gem. 2.1 der Leistungsbeschreibung - Anforderung an das Monitoring der Übertragungsleistungen gem. Ziffer 3.2.1.1 der Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 50 Prozent
Preis - Gewichtung: 50 Prozent
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Ende: 31/03/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Bewertung der Eignungskriterien gem. Ziffer 4.1 ff. der Teilnahmebroschüre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss auf der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" erklären,

dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen ihn als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,

dass er als Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,

dass er als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

dass er als Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

dass er als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkt,

dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann,

dass er als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

dass er als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

dass er als Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

dass er als Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten,

dass er als Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,

dass für ihn als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen,

dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern sein Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist,

dass gegen ihn als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt,

dass er als Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.

Der Bewerber hat zu erklären, dass er entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 die Vorgaben des bestehenden EU-Sanktionspaketes in Verbindung mit Russland einhält. Dieses hat auf der Anlage 4 zu erfolgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss auf der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" erklären,

dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird und dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.

Personenschäden 2.000.000,00 EUR

Sachschäden 1.000.000,00 EUR

allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR (gem. Ziffer 4.5.1 Teilnahmebroschüre).

Weiterhin muss der Bewerber auf der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" den Gesamtumsatz netto (exkl. USt.) seines Unternehmens erklären sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Folgende Mindestumsätze müssen vorliegen:

Im für dieses Verfahren relevanten Geschäftsgebiet 3,0 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt.

Bieter, deren Mindestumsatz unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen (gem. Ziffer 4.5.2 Teilnahmebroschüre).

Der Bewerber muss in der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens sowie die Mitarbeiterzahlen bzgl. der Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeben.

Bewerber, deren durchschnittliche Mindestmitarbeiterzahl pro Jahr im Bereich vergleichbarer Aufträge 30 Mitarbeiter in Vollzeit unterschreitet, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen (gem. Ziffer 4.5.3 Teilnahmebroschüre).

Die Eignungskriterien sind dem Dokument Anlage 3 Eignungsanforderungen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge beizufügen. Bewertet werden die beiden Referenzen, die die höchste Punktzahl erreichen (gem. Ziffer 4.5.4 Teilnahmebroschüre).

Darstellung des Network Operation Center (NOC) unter den Mindestvoraussetzungen:

Besetzung des NOC 24 Std./ 365 bzw. 366 Tage im Jahr.

Besetzung des NOC mit Mitarbeitern, der gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.

Das NOC ist über eine zentrale Servicerufnummer und eine Service-Mail-Adresse für Anfragen, Abrufe und Meldungen erreichbar.

Für das NOC existiert eine Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder gleichwertig. Das Zertifikat ist als Nachweis einzureichen.

Soweit Teile der vergabegegenständlichen Leistungen durch Dritte (Nachunternehmen) übernommen werden sollen, ist deren Einbindung in die Organisationsstruktur einer selbst erstellten Anlage darzustellen (gem. Ziffer 4.5.5 Teilnahmebroschüre).

Es wird eine Beschreibung des Qualitätsmanagement zur Qualitätssicherung insbesondere von Drittanbietern gefordert. Es sind die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Bereitstellung und den Betrieb der Leitungen zu beschreiben. Hierbei soll insbesondere auf den Netzabschnitt der letzten Meile zum Studio eingegangen werden. Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 9001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen (gem. Ziffer 4.5.6 Teilnahmebroschüre).

Grundsätzlich erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen den Einsatz von umweltschonenden Sachmitteln. Es sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung umweltschonende Sachmittel zum Einsatz kommen, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert wird, wie die Ziele geprüft werden und wo der Zielerreichungsgrad publiziert wird.

Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen (gem. Ziffer 4.5.7 Teilnahmebroschüre).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6LHM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

- der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem WDR gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem WDR gerügt werden,

- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wdr.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023

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