WDR-Auslandstudios - internationales Leitungsnetz Referenznummer der Bekanntmachung: DPT V1/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
WDR-Auslandstudios - internationales Leitungsnetz
Bereitstellung und der Betrieb eines qualitativ hochwertigen Übertragungsnetzes für die Übertragung von Video- und Audiodaten sowie der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den WDR-Auslandstudios über ein internationales Leitungsnetz mit dem ARD Sternpunkt in Frankfurt unter Einhaltung der vereinbarten Servicelevel.
Bereitstellung und Betrieb eines qualitativ hochwertigen Übertragungsnetzes für die Übertragung von Video- und Audiodaten sowie der Sprach- und Datenkommunikation zwischen den WDR-Auslandstudios Washington, New York, Paris, Brüssel, Warschau, Nairobi und dem ARD Sternpunkt in Frankfurt am Main unter Einhaltung der vereinbarten Servicelevel.
Leistungszeitraum: 01.04.2024 - 31.03.2028
Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Bewertung der Eignungskriterien gem. Ziffer 4.1 ff. der Teilnahmebroschüre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss auf der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" erklären,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Tatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen ihn als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist,
dass er als Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist,
dass er als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
dass er als Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
dass er als Unternehmen oder eine Person, die seinen Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehört, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
dass er als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirkt,
dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er als Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden kann,
dass er als Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
dass er als Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
dass er als Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnten,
dass er als Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln,
dass für ihn als Unternehmen die Voraussetzungen von § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz und § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht vorliegen,
dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern sein Unternehmen in ein vergleichbares Register eingetragen ist,
dass gegen ihn als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt,
dass er als Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Der Bewerber hat zu erklären, dass er entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 die Vorgaben des bestehenden EU-Sanktionspaketes in Verbindung mit Russland einhält. Dieses hat auf der Anlage 4 zu erfolgen.
Der Bewerber muss auf der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" erklären,
dass er als Unternehmen eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen abgeschlossen hat bzw. im Falle der Auftragserteilung unverzüglich abschließen wird und dass die vorgenannten Mindestdeckungssummen mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Personenschäden 2.000.000,00 EUR
Sachschäden 1.000.000,00 EUR
allg. Vermögensschäden 100.000,00 EUR (gem. Ziffer 4.5.1 Teilnahmebroschüre).
Weiterhin muss der Bewerber auf der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" den Gesamtumsatz netto (exkl. USt.) seines Unternehmens erklären sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Folgende Mindestumsätze müssen vorliegen:
Im für dieses Verfahren relevanten Geschäftsgebiet 3,0 Mio. Euro pro Jahr exkl. USt.
Bieter, deren Mindestumsatz unter dem vorgenannten Betrag liegt, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen (gem. Ziffer 4.5.2 Teilnahmebroschüre).
Der Bewerber muss in der Anlage 3 "Eignungsanforderungen" die Mitarbeiterzahlen des Unternehmens sowie die Mitarbeiterzahlen bzgl. der Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung inhaltlich vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeben.
Bewerber, deren durchschnittliche Mindestmitarbeiterzahl pro Jahr im Bereich vergleichbarer Aufträge 30 Mitarbeiter in Vollzeit unterschreitet, gelten als ungeeignet und werden vom Verfahren ausgeschlossen (gem. Ziffer 4.5.3 Teilnahmebroschüre).
Die Eignungskriterien sind dem Dokument Anlage 3 Eignungsanforderungen zu entnehmen.
Dem Angebot sind mindestens zwei geeignete Referenzen über in den letzten drei Jahren ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge beizufügen. Bewertet werden die beiden Referenzen, die die höchste Punktzahl erreichen (gem. Ziffer 4.5.4 Teilnahmebroschüre).
Darstellung des Network Operation Center (NOC) unter den Mindestvoraussetzungen:
Besetzung des NOC 24 Std./ 365 bzw. 366 Tage im Jahr.
Besetzung des NOC mit Mitarbeitern, der gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
Das NOC ist über eine zentrale Servicerufnummer und eine Service-Mail-Adresse für Anfragen, Abrufe und Meldungen erreichbar.
Für das NOC existiert eine Zertifizierung gemäß ISO 27001 oder gleichwertig. Das Zertifikat ist als Nachweis einzureichen.
Soweit Teile der vergabegegenständlichen Leistungen durch Dritte (Nachunternehmen) übernommen werden sollen, ist deren Einbindung in die Organisationsstruktur einer selbst erstellten Anlage darzustellen (gem. Ziffer 4.5.5 Teilnahmebroschüre).
Es wird eine Beschreibung des Qualitätsmanagement zur Qualitätssicherung insbesondere von Drittanbietern gefordert. Es sind die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Bereitstellung und den Betrieb der Leitungen zu beschreiben. Hierbei soll insbesondere auf den Netzabschnitt der letzten Meile zum Studio eingegangen werden. Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 9001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen (gem. Ziffer 4.5.6 Teilnahmebroschüre).
Grundsätzlich erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen den Einsatz von umweltschonenden Sachmitteln. Es sind die Umweltmanagement-Maßnahmen für die gesamte Prozesskette zu beschreiben, die das Unternehmen während der Auftragsausführung einsetzt. Hierzu gehören z.B. Angaben, inwieweit bei der Auftragsabwicklung umweltschonende Sachmittel zum Einsatz kommen, durch welche Maßnahmen die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert wird, wie die Ziele geprüft werden und wo der Zielerreichungsgrad publiziert wird.
Sollte eine Zertifizierung gemäß ISO 14001, ISO 50001 oder gleichwertig vorliegen, so ist das entsprechende Zertifikat als Nachweis einzureichen (gem. Ziffer 4.5.7 Teilnahmebroschüre).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6LHM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem WDR gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem WDR gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wdr.de