Planung, Baureifmachung und Errichtung eines Betriebshofes in der Robert-Perthel-Straße in Köln
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awbkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Baureifmachung und Errichtung eines Betriebshofes in der Robert-Perthel-Straße in Köln
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB Köln) beabsichtigt auf einem vorhandenen Grundstück in Köln Longerich mit einer Gesamtfläche von ca. 12.600 qm einen neunen Betriebshof für die Stadtreinigung, Abfallwirtschaft und Winterdienst zu errichten.
Für das o.g. Projekt sind Projektsteuerungsleistungen zu vergeben. Dies soll auf Grundlage des Leistungsbildes und Honorierung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft-Standards für Leistungen und Vergütung -erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“ 5., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage Stand: März 202-0 erfolgen. Hierbei sind nach § 2 Leistungsbild Projektsteuerung die jeweiligen Grundleistungen und Teile der besonderen Leistungen in den Projektstufen 1 bis 5 mit den dazugehörigen Handlungsbereichen (A bis E) zu erbringen.
Projektsteuerungsleistungen auf Grundlage des Leistungsbildes und Honorierung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft-Standards für Leistungen und Vergütung -erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/ Projektmanagement“ 5., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage Stand: März 2020-0 erfolgen.
Hierbei sind nach § 2 Leistungsbild Projektsteuerung die jeweiligen Grundleistungen und Teile der besonderen Leistungen in den Projektstufen 1 bis 5 mit den dazugehörigen Handlungsbereichen (A bis E) zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bzw. – bei juristischen Personen – ein Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter des Bewerbers muss nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Bauingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Architekt“ oder „Bauingenieur“ tätig zu sein. Bei Bewerbergemeinschaften gilt diese Anforderung für alle Bewerbergemeinschaftsmitglieder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.