EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz für den Landkreis Tübingen Referenznummer der Bekanntmachung: EU/2023/46.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-tuebingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altholz für den Landkreis Tübingen
Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien A I-A III (Gemisch).
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
Landkreis Tübingen.
- Annahme und Umschlag von Altholz der Altholzkategorien A I - A III (Gemisch) gemäß Altholzverordnung (AltholzV) aus der Straßensammlung an einer im Angebot zu benennenden Umschlagstelle des Auftragnehmers. Die Umschlagstelle muss im Umkreis von max. 10 km Luftlinie um das Kreisgebiet des Landkreises Tübingen liegen. Bei Umschlagstellen, die weiter als 10 km Luftlinie zum Entsorgungszentrum
Dußlingen entfernt sind, wird ein Wertungszuschlag berücksichtigt.
- Transport der angenommenen Altholzmengen zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n (inkl. Verwertungslogistik);
- Verwertung der angenommenen Altholzmengen (inkl. Entsorgung von Sortierresten/Störstoffen);
- Mengenspannbreite: 900 bis 1.400 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2027), wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2025 von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2022 ggf. geschätzt);
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu
fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von indestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
- Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg/a Altholz der Kategorien A I - A III. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Jahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Zeiträume und Mengen vorzulegen (es
gilt die Summe der Referenzen).
- Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die vorgesehene Umschlagstelle sowie die Behandlungs- oder Entsorgungs-/Verwertungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben der in den Anlagen der Leistungsbeschreibung beigefügten Muster beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Umschlagstelle/Behandlungsanlage/Entsorgungsanlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und
Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Vergabe24". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.vergabe24.de/service/faq/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform "Vergabe24" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform "Vergabe24" erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der
vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; Angebote sind einzureichen":
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.