Rohbauarbeiten - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0585-OK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten - Spüllüftungsanlagen für Treppenhauskerne
- Rohbauarbeiten -
Das Hauptgebäude der Uniklinik RWTH Aachen verfügt über 24 notwendige Treppenhäuser
mit Vorräumen und Aufzügen. Am 23.12.1996 ist ein Brand in einem Elektroschacht in der
Nähe des Treppenhauses C3 ausgebrochen. Dieses Brandereignis zeigte gravierende
Schwächen im bisherigen Sicherheitskonzept für die Rauchfreihaltung und Entrauchung der
Treppenhäuser auf. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde das Sicherheitskonzept der Treppenhäuser
einschließlich Schleusen überarbeitet und mit der Umbauplanung der Sicherheitslüftung
für die Treppenhauskerne begonnen. Gemäß der brandschutztechnischen Stellungnahme
sollten die vorhandenen Druckbelüftungsanlagen der Treppenhauskerne durch Spüllüftungsanlagen
ersetzt werden.
Im Rahmen des Bauvorhabens "Umbau Sicherheitslüftung der 24 Treppenhäuser des UBFT",
genehmigt durch Zustimmung gemäß § 80 BauO NW, erteilt durch die Bezirksregierung Köln
am 23.04.2003 unter Berücksichtigung der dazugehörenden Ergänzungen und Abnahmen,
wurden bis 2010 die Sicherheitslüftungsanlagen für 13 der 24 Treppenhauskerne umgebaut.
Aufgrund eines Wechsels bezüglich der bauaufsichtlichen Zuständigkeit war das Fortführen
des genehmigten Bauvorhabens formell jedoch nicht möglich.
Im Jahr 2015 wurde mit der Fortführung der Maßnahmen für die 11 noch nicht umgerüsteten
Treppenhauskerne begonnen. Folgende Treppenhäuser waren betroffen: A4, B4, C2, C3, C4,
C5, D1, D2, D3, D4 und D5. Die Lage der Treppenhäuser im Gebäude ist dem nachfolgenden
Plan zu entnehmen. Die Treppenhauskerne sind grundsätzlich gleich aufgebaut und bestehen
aus einer Schleuse, dem Treppenraum, einem WC-Kern und einem Aufzug. Eine Ausnahme
bildet hier das Treppenhaus B4, das über keinen WC-Kern verfügt. Sämtliche Bereiche eines
Treppenhauskerns werden von der Schleuse aus erschlossen. Die Treppenhäuser erstrecken
sich von Etage -3 bis Etage 15. Die Etagen 11 bis 14 bilden dabei die sogenannten Turmstuben,
in denen sich technische Anlagen befinden. Die Etage 15 ist das Dach der Treppentürme.
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst die Abbruch- und Rohbauarbeiten in denTreppenhauskernen
B4 und C5.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
siehe Leistungsbeschreibung
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe KM-Bauunternhemen UG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52146
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.km-bau.info
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYW2WTH9V9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de