Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen, Begleitung Fördermittelverfahren Ersatzneubau Brücke, Neugestaltung Kreuzungspunkt Peterzeller Str./Sebastian-Kneipp-Str., Fortführung Brigachuferweg Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18636201b5e-150f5407c654dee5
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe24.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplaner- und Projektsteuerungsleistungen, Begleitung Fördermittelverfahren Ersatzneubau Brücke, Neugestaltung Kreuzungspunkt Peterzeller Str./Sebastian-Kneipp-Str., Fortführung Brigachuferweg

Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abriss und Neubau Brücke über die Brigach, Peterzeller Straße

Neugestaltung Verkehrsknotenpunkt Peterzeller Straße/Sebastian-Kneipp-Straße

Betrachtung des Brigachradweges

Begleitung Fördermittelverfahren

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Villingen-Schwenningen

Marktplatz 1

78054 Villingen-Schwenningen

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Villingen-Schwenningen plant den Ersatzneubau der Brücke über die Brigach an der Peterzeller Straße, die Neugestaltung des sich anschließenden Kreuzungspunktes Peterzeller Straße/Sebastian-Kneipp-Straße sowie die Betrachtung des Brigachradweges einschließlich dessen Einbindung in den Ersatzneubau. Für die Umsetzung sollen Fördermittel über das Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau - LGVFG" beantragt werden.

Mit dem Vergabeverfahren soll ein Ingenieurbüro gefunden und beauftragt werden, dass die Maßnahme vollständig koordiniert und der Vorbereitung und Begleitung des Fördermittelverfahrens umsetzt. Ziel der Beauftragung ist damit auch eine weitest gehende Entlastung der ausschreibenden

Stelle mit der Abwicklung des gesamten Projekts.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 41
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 2
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Kriterium 1: Erfahrung Projektleiter/stellvertretender Projektleiter

Kriterium 2: Anzahl und Qualifikation Mitarbeiter

Kriterium 3: Umsatzzahlen der vergangenen 5 (fünf) abgeschlossenen Wirtschaftsjahre

(durchschnittlicher Jahresumsatz)

Kriterium 4: Referenz aus dem Bereich Brückensanierung oder Brückenneubau über Gewässer, mindestens LPH 2 bis 6,

Kriterium 5: Referenz bezüglich Planung Verkehrsanlagen für die Sanierung/Neubau/Ausbau/Umbau eines Verkehrsknotens (plangleiche Kreuzung)

einer innerörtlichen Straße, mindestens LPH 2 bis 6. Die Reihenfolge der Bewerber nach Bewertung der vorgenannten Kriterien wird anhand des nachfolgenden Modus ermittelt: Je Kriterium werden zwischen 1 (einem) und 10 (zehn) Punkten vergeben.

Bei Kriterium 3 wird die genaue Punktzahl durch Interpolation ermittelt.

Die Gesamtpunktzahl errechnet sich dann aus der Summe der für die einzelnen Kriterien erteilten Punkte unter Berücksichtigung der vorgenannten Gewichtung.

Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, gilt Folgendes:

Je nach Platz und Anzahl der Mehrfachbelegung erfolgt die Auffüllung der nachfolgenden Plätze durch die punktgleichen Bewerber. Sind mehr punktgleiche Bewerber als noch zu vergebende Plätze vorhanden, entscheidet das Los, § 76 Abs. 6 VgV.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Nähere Angaben enthält die Vergabeunterlage.

Nach Abschluss der Leistungsstufe 1 erfolgt der Variantenbeschluss durch den Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgt nach dem Projektbeschluss mit der Fertigstellung der Leistungsstufe 2. Der Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwenningen entscheidet über die Projektfortsetzung und -umsetzung und stellt in Abhängigkeit dieses Beschlusses entsprechende Haushaltsmittel bereit. Die Projektfortsetzung bzw. -umsetzung ist zudem davon abhängig, dass die Stadt Villingen-Schwenningen die beantragten Fördermittel tatsächlich auch zugesagt erhält. Entsprechend den Planungs- und sonstigen Ergebnissen behält sich daher die Stadt Villingen-

Schwenningen die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen vor. Ein Anspruch auf Beauftragung der weiteren Leistungsstufen besteht deshalb nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen, Kommunikationsdaten) und Angabe der Umsatzsteueridentifikations-nummer,

- Registerauszug (z.B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),

- Nachweis der Eintragung im Berufsregister (z.B. Ingenieurkammer),

- Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen.

Die Unterlagen dürfen nicht älter als 3 (drei) Monate - gerechnet ab Abgabe des Teilnahmeantrags sein. Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B.

mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.

Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Vergabeunterlage Pkt. 3.2.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Leistungserbringung wird die Berufsqualifikation eines Ingenieurs gefordert, § 75 Abs. 1 VgV. Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Ingenieur" tätig werden dürfen. Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertretende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Die Personen sind mit dem Teilnahmeantrag zu benennen, §§ 43 Abs. 1, 75 Abs. 1, 3 VgV. Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses entsprechend. Als vorläufiger Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage des jeweiligen Originals zu fordern.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/03/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 07/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu III.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Der Bewerber hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentralregister

Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 134 GWB vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gemäß § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses.

Soweit der Bewerber infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB vorgenommen hat, sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der dargelegten Selbstreinigung beurteilen kann. Bewerbergemeinschaft

Die Bewerbergemeinschaft hat sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abzugebenden Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:

- Benennung eines bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters der

Bewerbergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten),

- Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft und späteren Bietergemeinschaft,

- Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall,

- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren,

- Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsdurchführung.

Das Bilden einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber. Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung ist grundsätzlich unzulässig und führt in der Regel zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter. Die Bewerbung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft und die gleichzeitige Bewerbung als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft sind ausgeschlossen. In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber ausgeschlossen. Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerbergemeinschaft und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers an einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist. Der Bewerber hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären. Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst im Verhandlungsverfahren festgestellt wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg i.Br.
Postleitzahl: 79083
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge (vgl. § 160 GWB) hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter

Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2)

1

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag

oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch

Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

2

Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden

entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3)

1

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor

Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht

innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §

134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge

nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Absatz 1 Nummer 2.

3

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf das Merkblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg zur Einleitung von Nachprüfungsverfahren, abrufbar über

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_1/Referat_15/_DocumentLibraries/Documents/15_vk_merkblatt.pdf

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023

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Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
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Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
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Ertingen
Eschbach
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Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
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Grabenstetten
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Griesingen
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Güglingen
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Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Hermaringen
Herrenberg
Hessigheim
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
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Hohberg
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Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Igersheim
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Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
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Ilvesheim
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Isny im Allgäu
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Rot an der Rot
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Rutesheim
Sachsenheim
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Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
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Schrozberg
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Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
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Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
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Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
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Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
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Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
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