IT-Service Desk und IT-Anwendungsbetreuung 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: Zb4-00432-1/AnwB2023-2027

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501055
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=501055
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Service Desk und IT-Anwendungsbetreuung 2023-2027

Referenznummer der Bekanntmachung: Zb4-00432-1/AnwB2023-2027
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Dienstvertrages über IT-Service Desk- und IT-Anwendungsbetreuungsleistungen für seine Dienstsitze in Bonn und/oder Berlin für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2027 mit der Option, den Vertrag viermal um jeweils ein Jahr bis maximal 31.08.2031 zu verlängern.

Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen:

- IT-Service Desk:

Annahme der IT-Anliegen der Anwender/innen, strukturierte Erfassung sowie Kategorisierung in einem IT-Ticketsystem, 1st-Level-Support, Ticketrouting in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr im Umfang von 3 Personenjahren pro Vertragsjahr.

- IT-Anwendungsbetreuung:

2nd-Level-Support für die eingesetzten Standardanwendungen in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr im Umfang von 4 Personenjahren pro Vertragsjahr,

IT-Schulung und IT-Anwendungsberatung im Umfang von 2 Personenjahren pro Vertragsjahr,

IT-Anwendungssupport Microsoft Office, insbesondere Programmier- und Customizingtätigkeiten, im Umfang von 45 Personentagen pro Vertragsjahr,

Anwendungssupport Microsoft SharePoint, insbesondere Programmier- und Customizingtätigkeiten, sowie Wartung, Pflege und Erstellung von Formularen und Teamarbeitsseiten im Umfang von 156 Personentagen pro Vertragsjahr.

Der zu erbringende Unterstützungsbedarf beläuft sich insgesamt auf 9,8 Personenjahre pro Vertragsjahr.

Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72261000 Software-Unterstützung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Der erste Dienstsitz des Ministeriums ist Berlin, der zweite Dienstsitz ist Bonn. Die Leistung kann an einem oder beiden Standorten erbracht werden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Dienstvertrages über IT-Service Desk- und IT-Anwendungsbetreuungsleistungen für seine Dienstsitze in Bonn und/oder Berlin für den Zeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2027 mit der Option, den Vertrag viermal um jeweils ein Jahr bis maximal 31.08.2031 zu verlängern.

Der Auftrag beinhaltet folgende Leistungen:

- IT-Service Desk:

Annahme der IT-Anliegen der Anwender/innen, strukturierte Erfassung sowie Kategorisierung in einem IT-Ticketsystem, 1st-Level-Support, Ticketrouting in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr im Umfang von 3 Personenjahren pro Vertragsjahr.

- IT-Anwendungsbetreuung:

2nd-Level-Support für die eingesetzten Standardanwendungen in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr im Umfang von 4 Personenjahren pro Vertragsjahr,

IT-Schulung und IT-Anwendungsberatung im Umfang von 2 Personenjahren pro Vertragsjahr,

IT-Anwendungssupport Microsoft Office, insbesondere Programmier- und Customizingtätigkeiten, im Umfang von 45 Personentagen pro Vertragsjahr,

Anwendungssupport Microsoft SharePoint, insbesondere Programmier- und Customizingtätigkeiten, sowie Wartung, Pflege und Erstellung von Formularen und Teamarbeitsseiten im Umfang von 156 Personentagen pro Vertragsjahr.

Der zu erbringende Unterstützungsbedarf beläuft sich insgesamt auf 9,8 Personenjahre pro Vertragsjahr.

Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Viermalige optionale Vertragsverlängerung um jeweils 12 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vier jeweils einjährige Verlängerungsoptionen.

Der Auftraggeber kann den Vertrag um maximal 6,2 Personenjahre auf maximal 16 Personenjahre pro Vertragsjahr unbefristet bis zum Vertragsende aufstocken.

Der Auftraggeber kann zur Abdeckung von Arbeitsspitzen zum Beispiel wegen Software-Migrationen höchstens zweimal pro Vertragsjahr für einen jeweils befristeten Zeitraum von maximal 3 Kalendermonaten zusätzliche Personalkapazitäten von maximal 3 Personen für IT-Service Desk-Leistungen und/oder IT-Anwendungsbetreuungsleistungen abrufen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Die Verpflichtung nach III.2.3) besteht nur für einen Teil der Personen. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügten Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/03/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/03/2023
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]0
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2023

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