B33, OU Hausach, Sommerbergtunnel - BÜ Betriebstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 39-471_SOT_BÜ_BT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/strassen
Abschnitt II: Gegenstand
B33, OU Hausach, Sommerbergtunnel - BÜ Betriebstechnik
B 33 OU Hausach, Sommerbergtunnel Nachrüstung - Bauoberleitung und örtliche
Bauüberwachung Betriebstechnik
77756 Hausach
'Der 1.093 m lange einröhrige Sommerbergtunnel liegt in West - Ost Ausrichtung im Zuge der B 33 zwischen Haslach und Gutach im Kinzigtal und ist Teil der Ortsumfahrung Hausach (Ortenaukreis). Er wurde 1995 als Gegenverkehrstunnel in Betrieb genommen. Der Tunnel wird über das am Westportal angeordnete zentrale Betriebsgebäude West sowie das untergeordnete Schalthaus am Ostportal versorgt. Die Tunnelbetriebstechnik mit den sicherheitstechnischen Anlagen sind veraltet. Mit dem Bau des Fluchtstollens, der Wechselverkehrszeichentechnik und neuer Betriebstechnik wird der Tunnel auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Die Fachplanung der neuen technischen Ausrüstung des Sommerbergtunnels (Leistungsphasen 8+9+5f, Bauüberwachung und Dokumentation) werden vergeben. Die Bauüberwachung der Erneuerung der Lufttechnische Anlagen im Tunnel (Anlagengruppe 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI) ist nicht Teil des Auftrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B33, OU Hausach, Sommerbergtunnel - BÜ Betriebstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach
Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach
Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird
hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/