VIACTIV Telekommunikationslösung 2023_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: VIACTIV Krankenkasse_Telekommunikationslösung inkl. Contact Center 2023_TNW
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.viactiv.de
Abschnitt II: Gegenstand
VIACTIV Telekommunikationslösung 2023_TNW
Cloudbasierte Telekommunikations-Infrastruktur
der geschätzte Gesamtwert stellt das maximale Auftragssumme des Rahmenvertrages über die maximal mögliche Laufzeit unter Einbeziehung sämtlicher Optionen und Inanspruchnahme der maximal möglichen Dienstleistungen dar. Er stellt nicht das geschätzte Volumen über die Grundlaufzeit über vier Jahre dar, das auf etwa 3.500.000,00 EUR (3,5 Mio EUR) netto geschätzt wird.
VIACTIV Krankenkasse Suttner-Nobel-Allee 3-5 44803 Bochum
Ziel der eingeleiteten Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung, Integration und den Betrieb der ausgeschriebenen Telefonie- und Omnikanallösung, die in einer private Cloud durch den künftigen Auftragnehmer betrieben wird.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit für den Auftraggeber, den Rahmenvertrag mindestens zweimal um zwölf Monate zu verlängern. Weitere Verlängerungen bis zu einer Maximallaufzeit von acht Jahren sind aufgrund der technischen Komplexität und der Höhe der Investitionskosten seitens des Auftraggebers angestrebt. Der Auftraggeber erwartet, dass die angebotene Gesamtlösung bis Ende November 2023 funktionsbereit zur Verfügung steht.
Die ausgeschriebenen Leistungsinhalte sind in der als Anlage 1 beigefügten "Leistungsbeschreibung Teilnahmewettbewerb" skizziert.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren mit der Möglichkeit für den Auftraggeber, den Rahmenvertrag mindestens zweimal um zwölf Monate zu verlängern. Weitere Verlängerungen bis zu einer Maximallaufzeit von acht Jahren sind aufgrund der technischen Komplexität und der Höhe der Investitionskosten seitens des Auftraggebers angestrebt.
Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf drei (3) Bieter beschränkt. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt entsprechend Ziffer 4 der Bewerberinformation anhand folgender Kriterien und den nachfolgend benannten Gewichtungen:
a) Kompetenz und Erfahrung (60%) Entscheidend ist zu 60% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren und abgeschlossenen Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen über aa) die Lieferung, Integration und den Betrieb einer Telekommunikationslösung und/oder eines Contact Centers für Unternehmen mit mindestens zwei Standorten, die bb) mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mehreren Standorten , mind. 1000 Usern und 250 Agenten, und cc) eine Lösung, die standortübergreifend implementiert ist. Abgeschlossen sind Referenzprojekte, die seit mindestens sechs
(6) Monaten abgenommen und in Betrieb genommen sind oder seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv sind. Anzugeben ist jeweils pro Referenz : - der Projektinhalt mit Angaben zum Lieferumfang und zu den erbrachten Dienstleistungen, - Zeitdauer, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten, - Leistungszeitraum und Zeitpunkt der Abnahme/Produktivsetzung . Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf fünf (5) Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaf.t Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet: 15 Punkte: Das Referenzprojekt bezieht sich auf die Lieferung, die Integration und den Betrieb einer Telekommunikationslösung inkl. Contact Center für Auftraggeber/Unternehmen, die mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mehr als zwei Standorten mit mehr als 1000 Usern und mehr als 250 Agenten. Der Sozialversicherungsträger arbeitet mit der Geschäftsanwendung SAP oscare(R). Erforderlich war die Integration von Schnittstellen zu SAP oscare(R). Die Abnahme/Produktivsetzung ist vor mindestens sechs (6) Monaten erfolgt. 12 Punkte: Das Referenzprojekt bezieht sich auf die Lieferung, die Integration und den Betrieb eines Contact Center (ohne Telekommunikationslösung) für Auftraggeber/Unternehmen, die mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mind. zwei Standorten mit mehr als 1000 Usern und mehr als 250 Agenten . Der Sozialversicherungsträger arbeitet mit der Geschäftsanwendung SAP oscare(R). Erforderlich war die Integration von Schnittstellen zu SAP oscare(R).Die Abnahme/Produktivsetzung ist vor mindestens sechs (6) Monaten erfolgt. 11 Punkte: Das Referenzprojekt bezieht sich auf die Lieferung und die Integration (ohne Betrieb) eines Telekommunikationslösung inkl. Contact Center für Auftraggeber/Unternehmen, die mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mindestens zwei Standorten mit mehr als 1000 Usern und mehr als 250 Agenten. Der Sozialversicherungsträger arbeitet mit der Geschäftsanwendung SAP oscare(R) . Erforderlich war die Integration von Schnittstellen zu SAP oscare(R). Die Abnahme/Produktivsetzung ist vor mindestens sechs (6) Monaten erfolgt. 10 Punkte: Das Referenzprojekt bezieht sich auf die Lieferung, die Integration und den Betrieb einer Telekommunikationslösung inkl. Contact Center für Auftraggeber/Unternehmen, die mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mehr als zwei Standorten mit mehr als 1000 Usern und mehr als 250 Agenten. Die Abnahme/Produktivsetzung ist vor mindestens sechs (6) Monaten erfolgt. 7 Punkte: Das Referenzprojekt bezieht sich auf die Lieferung, die Integration und den Betrieb eines Contact Center (ohne Telekommunikationslösung) für Auftraggeber/Unternehmen, die mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mind. zwei Standorten mit mehr als 1000 Usern und mehr als 250 Agenten. Die Abnahme/Produktivsetzung ist vor mindestens sechs (6) Monaten erfolgt. 4 Punkte: Das Referenzprojekt bezieht sich auf den Betrieb (ohne Integration) eines Telekommunikationslösung inkl. Contact Center für Auftraggeber/Unternehmen, die mit Sozialdaten im Sinn desSGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind ), mit mindestens als zwei Standorten mit mehr als 1000 Usern und mehr als 250 Agenten . Die Abnahme/Produktivsetzung ist vor mindestens sechs (6) Monaten erfolgt. Jede Referenz kann somit maximal 15 Punkten erreichen. Maximal dürfen 5 Referenzen eingereicht werden, somit können maximal 75 Punkte erreicht werden.
b) Kundenzufriedenheit (40%) Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt "Erklärung zur Kundenzufriedenheit ", das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Abschnitt 3.3. eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der durch den Referenzgeber angegebenen Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte. sehr zufrieden = 10 Punkte/zufrieden= 5 Punkte/teilweise zufrieden = 2 Punkte
gem. Leistungsbeschreibung
AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Ferner sind die Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe Erklärungsmuster in Anlage 3 - Antrag auf Teilnahme) einzureichen.
GEHEIMHALTUNG
Die Wettbewerbsteilnehmer werden zur Geheimhaltung der Informationen zu der technischen Infrastruktur und den technischen Anforderungen verpflichtet und haben eine Geheimhaltungserklärung gem. Anlage 4 mit dem Teilnahmeantrag unterzeichnet einzureichen.
DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die Bieter, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, aufgefordert, zusammen mit dem Angebot das Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorzulegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet. Dieses wird durch den Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragten der VIACTIV geprüft und ggf. Gegenstand der Verhandlungen. Wird trotz Nachforderung kein TOM-Konzept eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Da der Auftragnehmer auf Grundlage der auszuführenden Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die unter die DSGVO fallen, ist zwischen der VIACTIV und dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwingend erforderlich. Diese ist informatorisch als Anlage 5 hochgeladen. Die durch die Vergabestelle vorgegebene Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren ist mit dem Angebot einzureichen. Etwaiger Verhandlungsbedarf ist mit dem Angebot darzulegen und einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die einzureichenden Eignungsnachweise und Unterlagen sind in der Auftragsbekanntmachung angegeben und werden nachfolgend nochmals aufgelistet. Die Eignungsnachweise und Unterlagen sind von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Für den Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft gilt folgendes:
Sämtliche Eignungsnachweise und Unterlagen sind vollständig für eine Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die in Abschnitt II. 1. a) und b) sowie die in Abschnitt II. 2 geforderten Unterlagen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich dann die jederzeitige Abforderung der geforderten Nachweise vor.
a) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB sowie zum LkSG;
b) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden müssen vier (4) Mio EUR betragen.
Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages in Textform bestätigt.
c) Bewerbergemeinschaftserklärung über die gesamtschuldnerische Haftung nebst Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
a) Umsätze des Unternehmens bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Gesamtumsätzen und Umsätzen zu vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, soweit verfügbar.
b) Bilanzen oder Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre bzw., soweit diese noch nicht vorliegen, betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA). Die BWA müssen durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen / Steuerberatungsbüro bestätigt sein.
Referenzliste über vergleichbare und abgeschlossene Leistungen der letzten fünf (5) Jahre.
Vergleichbar sind Leistungen über
aa) die Lieferung, Integration und den Betrieb einer Telekommunikationslösung und/oder eines Contact Centers für Unternehmen mit mindestens zwei Standorten, die
bb) mit Sozialdaten im Sinn des SGB X umgehen und umgehen müssen (wie bspw. Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger oder Unternehmen, die für Sozialversicherungsträger tätig sind), mit mehreren Standorten, mind. 1000 Usern und 250 Agenten,
und
cc) eine Lösung, die standortübergreifend implementiert ist.
Abgeschlossen sind Referenzprojekte, die seit mindestens sechs (6) Monaten abgenommen und in Betrieb genommen sind oder seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv sind.
Anzugeben ist jeweils pro Referenz:
- der Projektinhalt mit Angaben zum Lieferumfang und zu den erbrachten Dienstleistungen,
- Zeitdauer,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten,
- Leistungszeitraum und Zeitpunkt der Abnahme/Produktivsetzung.
Die Merkmale aa), bb) und cc) sind kumulativ zu erfüllen. Die Erfüllung der geforderten Leistungsinhalte "Lieferung, Integration und Betrieb" können durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden, die die erfolgreiche Lieferung und Integration/Implementierung einerseits und den Betrieb andererseits belegen.
b) Eigenerklärung und Angabe gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV des jährlichen Mittelwertes der in den letzten drei Jahren im Unternehmen angestellten Personen, jeweils aufgegliedert in die Zahl der Beschäftigten in den Bereichen Beratung, Projektmanagement und Kundenbetreuung. Anzugeben ist ferner die Zahl der Personen, die im jährlichen Durchschnitt der letzten drei Jahre als ausgebildete SystemtechnikerInnen eingesetzt wurden.
c) Zertifizierung des Unternehmensbereichs des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in dem angebotene Telekommunikationslösungen gehostet werden, nach DIN ISO/IEC 27001:2013 oder aktueller in Bezug auf das gesamte Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten (die Zertifizierung eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft genügt, wenn das zertifizierte Mitglied das Rechenzentrum betreibt, in dem die anzubietende Lösung gehostet wird) (Mindestanforderung).
d) Darstellung zur unternehmensinternen Organisation der Prozesse und der Zusammenarbeit im Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die Notwendigkeit einer Darstellung entfällt, wenn eine Zertifizierung des Unternehmensbereichs des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in dem angebotene Telekommunikationslösungen gehostet werden, nach DIN ISO/IEC 27017 in Bezug auf die Cloud - Dienste oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten eingereicht wird (eine Unternehmensdarstellung / die Zertifizierung eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft genügt, wenn das zertifizierte Mitglied das Rechenzentrum betreibt, in dem die anzubietende Lösung gehostet wird).
e) Darstellung der unternehmensinternen Organisation im Unternehmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die Notwendigkeit einer Darstellung entfällt, wenn eine Zertifizierung des Unternehmens nach DIN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten (die Darstellung/Zertifizierung eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft genügt).
Zertifizierung des Unternehmensbereichs des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in dem angebotene Telekommunikationslösungen gehostet werden, nach DIN ISO/IEC 27001:2013 oder aktueller in Bezug auf das gesamte Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten (die Zertifizierung eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft genügt, wenn das zertifizierte Mitglied das Rechenzentrum betreibt, in dem die anzubietende Lösung gehostet wird)
AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Erforderlich sind die Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe Erklärungsmuster in Anlage 3 - Antrag auf Teilnahme).
GEHEIMHALTUNG
Die Wettbewerbsteilnehmer werden zur Geheimhaltung der Informationen zu der technischen Infrastruktur und den technischen Anforderungen verpflichtet und haben eine Geheimhaltungserklärung gem. Anlage 4 mit dem Teilnahmeantrag unterzeichnet einzureichen.
DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die Bieter, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, aufgefordert, zusammen mit dem Angebot das Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorzulegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet. Dieses wird durch den Datenschutz- bzw. Informationssicherheitsbeauftragten der VIACTIV geprüft und ggf. Gegenstand der Verhandlungen. Wird trotz Nachforderung kein TOM-Konzept eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Da der Auftragnehmer auf Grundlage der auszuführenden Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die unter die DSGVO fallen, ist zwischen der VIACTIV und dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwingend erforderlich. Diese ist informatorisch als Anlage 5 hochgeladen. Die durch die Vergabestelle vorgegebene Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren ist mit dem Angebot einzureichen. Etwaiger Verhandlungsbedarf ist mit dem Angebot darzulegen und einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ausgeschrieben wird eine hochintegrative Gesamtlösung, die in die bestehende Infrastruktur integriert werden muss mit einem hohen Investitionsvolumen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS6LSU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.