Rahmenvereinbarung über die Betriebsträgerschaft für einen Heilpädagogischen Fachdienst (HPFD) im Landkreis Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: LRAKA-2022-0046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Betriebsträgerschaft für einen Heilpädagogischen Fachdienst (HPFD) im Landkreis Karlsruhe
Der HPFD wird im Auftrag des päd. Fachpersonals der Kindertagese (Kitas) im Landkreis Karlsruhe präventiv tätig und bietet sowohl dem Fachpersonal sowie den Familien Beratung im Umgang mit Kindern mit sozial-emotionalen Entwicklungsschwierigkeiten.
Lankreis Karslruhe
Der Auftragnehmer muss mindestens 3,0 Vollzeitstellen erbringen. Auf Anfrage des Auftraggebers hat der Auftragnehmer auf maximal 5,0 Vollzeitstellen innerhalb von 6 Monaten zu erhöhen und ggf. wieder reduzieren. Diese können auch als Teilzeitstellen aufgeteilt werden, müssen aber mindestens 0,5 Stellenanteile umfassen. Der Arbeitszeitrahmen umfasst 39 Wochenstunden pro Vollzeitstelle.
Der Vertrag kann viermal bis zu einem Monat vor Vertragsende vom Auftraggeber um jeweils ein Jahr verlängert werden. Dadurch ergeben sich folgende Verlängerungsoptionen:
1. Verlängerungsoprion: 01.09.2025 bis 30.08.2026
2. Verlängerungsoprion:01.09.2026 bis 30.08.2027
3. Verlängerungsoprion:01.09.2027 bis 30.08.2028
4. Verlängerungsoprion:01.09.2028 bis 30.08.2029
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung: Angabe zum Jahresumsatz in den letzten drei Jahren
- Eigenerklärung zur Eignung: Angabe jahresdurchschnittliche Beschäftigte in den letzten drei Jahren
- Eigenerklärung zur Eignung: Insolvenzverfahren
- Eigenerklärung zur Eignung: Liquidation
auf Verlangen vorzulegen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht werden.
Mit Angebotsabgabe ist vorzulegen:
- Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot
ab, so hat die Bietergemeinschaft eine Erklärung aller Mitglieder
in Textform abzugeben (Bietergemeinschaftserklärung).
- Erklärung KMU-Eigenschaft/Unternehmensdaten.
- Die Bieter sind bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor
Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen und Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle
ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unterauftragnehmers zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters.
Bei ausländischen Bietern müssen alle geforderten Unterlagen
in deutscher Sprache abgefasst und die geforderten Inhalte
gleichwertig sein. Die geforderten Unterlagen können bei
ausländischen Bietern durch eine gleichwertige Bescheinigung
der zuständigen Stellen des Herkunftslandes oder des
Niederlassungsstaates des Bewerbers oder Bieters erbracht
werden.
Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt sechs Jahre. Gemäß § 65 Abs. 2 VgV ist dies für soziale und besondere Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU ohne weitere Begründung möglich.
Da es sich bei der Vergabe um eine solche soziale und besondere Dienstleistungen handelt wird von dieser Möglichkeit gebrauch gemacht.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen, Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben E-Mail-Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht (hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 02.03.2023 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann
ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland