Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlhausen und Enzberg) Referenznummer der Bekanntmachung: 03273-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-muehlacker.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlhausen und Enzberg)
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Errichtung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen und wird entsprechend zeitversetzt in gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen mengenmäßig aufgeteilten Gebiete vergeben. Diese Ausschreibung betrifft die Ortsteile Mühlhausen und Enzberg.
Die Auftraggeberin sucht einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern übernimmt. Die Auftraggeberin erarbeitet derzeit mit einem bereits beauftragten Planungsbüro eine FTTB/H-Strukturplanung, die den Ausschreibungsunterlagen ebenso wie die vertraglichen Konditionen der Leistungserbringung im Rahmen der Abfrage der Erstangebote beigefügt wird.
Der Auftraggeberin liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes nach der Gigabit-RL bzw. des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vor. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
Mühlacker
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Errichtung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen und wird entsprechend zeitversetzt in gesonderten Ausschreibungen für die jeweiligen mengenmäßig aufgeteilten Gebiete vergeben. Diese Ausschreibung betrifft die Ortsteile Mühlhausen und Enzberg.
Die Auftraggeberin sucht einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern übernimmt. Die Auftraggeberin erarbeitet derzeit mit einem bereits beauftragten Planungsbüro eine FTTB/H-Strukturplanung, die den Ausschreibungsunterlagen ebenso wie die vertraglichen Konditionen der Leistungserbringung im Rahmen der Abfrage der Erstangebote beigefügt wird.
Der Auftraggeberin liegen vorläufige Förderbescheide des Bundes nach der Gigabit-RL bzw. des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vor. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass sämtliche im vorläufigen sowie endgültigen Förderbescheid des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg niedergelegten Bestimmungen eingehalten werden.
Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Vergabeverfahren gem. § 3b Abs. 3 Nr. 1 bis 3 EU VOB/A auf 3-5 Bieter zu beschränken.
Bei der Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung. Die maximale Gesamtpunktezahl eines Bewerbers beträgt 10 Punkte, wobei jeweils auf zwei Nachkommastellen gerundet wird.
(1) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (20 %, maximal 2 Punkte)
Bewertet werden zu gleichen Teilen (jeweils 1 möglicher Punkt) der Gesamtumsatz und der Umsatz im Bereich Planung und Errichtung von Breitbandinfrastrukturen, wobei jeweils der durchschnittliche Jahresumsatz herangezogen wird. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze kumuliert betrachtet. Die Höchstpunkzahl erhält jeweils der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit einem Viertel des höchsten durchschnittlichen Umsatzes. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation.
(2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (80 %, maximal 8 Punkte)
Für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit sind allein die eingereichten Referenzen relevant.
Bewertet wird einerseits die Anzahl der geplanten bzw. hergestellten Anschlüsse, wobei jeweils nur die insoweit besten zwei Referenzen für Planung und Errichtung berücksichtigt werden. Die Höchstpunkzahl (4 Punkte) erhält jeweils der Bewerber mit den meisten im Durchschnitt der zwei besten Referenzangaben geplanten bzw. errichteten Anschlüssen. Null Punkte erhält ein fiktiver Bewerber mit einem Drittel der angeschlossenen Endkunden. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls null Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Umsätze erfolgt mittels linearer Interpolation.
Des Weiteren wird im Rahmen der Referenzen bewertet, ob die Leistungen im Rahmen einer im Rahmen der Breitband- bzw. Gigabitförderprogramme des Bundes bzw. der Länder erbracht worden sind. Je gewerteter Einzelreferenz (Planung oder Bau), die im Rahmen eines Förderprogramms erbracht wurde, erhält der Bieter einen Punkt, also maximal 4 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A [falls zutreffend auch für eignungsleihende Unternehmen bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft] - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
- Eigenerklärung gem. Art. 5 k) Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren [falls zutreffend auch für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für eignungsleihende Unternehmen vorzulegen] - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss für alle eignungsleihenden Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach dem Auftragnehmer die sachlichen und/oder personellen Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. - Anlage ist selbst zu fertigen
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre und den Umsatz im Bereich Planung und Errichtung von Breitbandinfrastruktur für die letzten drei Geschäftsjahre [bei Bietergemeinschaften für die gesamte Bietergemeinschaft kumuliert anzugeben] - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
- Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5.000.000,- Euro sowie einer Deckungssumme von 3.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Falle der Bezugschlagung vor Beginn der Leistungserbringung abgeschlossen und nachgewiesen wird [bei Bietergemeinschaften im Namen der Bietergemeinschaft zu fertigen] - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss für alle eignungsleihenden Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach dem Auftragnehmer die sachlichen und/oder personellen Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. - Anlage ist selbst zu fertigen
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
- Eigenerklärung zur Erbringung von jeweils zwei vergleichbaren Leistungen einerseits für die Planung andererseits für die Errichtung eines Glasfasernetzes innerhalb der letzten drei Jahre ("Referenzen", Formular liegt bei). Eine Referenz zur Planung wird als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung angesehen, wenn die Planungstiefe mindestens derjenigen der Leistungsphasen 4 und 5 gem. HOAI entspricht und mindestens 400 Anschlüsse (FTTB/FTTH) betraf. Eine Referenz zur Errichtung wird als vergleichbar angesehen, wenn diese mindestens Straßen-, Erd- und Tiefbau, Verlegearbeiten und Errichtung von Netzverteilern, Kabelverzweigern oder POP-Stationen umfasst hat und mindestens 400 Anschlüsse (FTTB/FTTH) betraf. Wurden im Rahmen eines Projekts sowohl die geforderten Planungs- als auch Errichtungsleistungen erbracht, gilt jeweils eine Planungs- und eine Errichtungsreferenz als erbracht.
Es werden folgende Angaben erwartet:
(1.) Name des Auftraggebers unter Benennung eines Ansprechpartners,
(2.) Leistungsumfang,
(3.) Auftragsvolumen in Euro (netto),
(4.) Anzahl der Anschlüsse (FTTB oder FTTH),
(5.) Leistungszeitraum,
(6.) Angabe, ob die Leistungserbringung im Rahmen der Breitband- bzw. Gigabitförderung des Bundes bzw. der Länder erfolgte,
(7.) Benennung der für wesentliche Leistungen eingebundenen Unterauftragnehmer (soweit zutreffend),
(8.) Beschreibung der durch die Unterauftragnehmer übernommenen wesentlichen Leistungen (soweit zutreffend).
Hinweis: Die Angabe eines Ansprechpartners ist verpflichtend, da eine Überprüfung der Referenz durch die Auftraggeberin sonst nicht möglich ist. Die Bieter tragen selbst die Verantwortung dafür, dass die Angabe personenbezogener Daten mit Einwilligung des Ansprechpartners erfolgt. Ein Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss für alle eignungsleihenden Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt werden, wonach dem Auftragnehmer die sachlichen und/oder personellen Mittel im Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung stehen. - Anlage ist selbst zu fertigen
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit Ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie einer von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis ausgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. - Formular ist den Vergabeunterlagen beigefügt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6CTG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/vergaberecht/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB