Eitorf-Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Sekundarschule Eitorf [05421559]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eitorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Eitorf-Projektsteuerungsleistungen für die Erweiterung (Neubau) und Sanierung der Sekundarschule Eitorf [05421559]
Ziel der Projektsteuerung soll sein, die Erweiterung, die Sanierung und die sonstigen projektbezogenen Aufgaben gemeinsam mit dem Auftraggeber zu dessen Entlastung so vorzubereiten, dass zum Abschluss der Projektvorbereitung die Vergabeverfahren für die verschiedenen Planer begonnen werden können.
Viele der Grundleistungen aus der Projektsteuerung sind nach der Sichtung der Machbarkeitsstudie bereits abgestimmt worden, sodass hier für die verschiedenen Projektstufen
- Projektvorbereitung
- Planung
- Ausführungsvorbereitung
- Ausführung
- Projektabschluss
die einzelnen zu erbringenden Grundleistungen mit einer kurzen Kommentierung in der Leistungsbeschreibung zur Konkretisierung der Aufgabe dargestellt werden. Dies erfolgt grundsätzlich unter enger Bezugnahme auf das AHO-Heft Nummer 9 „Projektmanagement in der Brückenbau- und Immobilienwirtschaft- Standards für die Leistungen und Vergütung“. Die zu den jeweiligen Projektstufen aufgeführten Kommentare werden entsprechend zusätzlich konkretisiert
Der Projektsteuerer hat seine Leistungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber in seinen bzw. in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen.
Die Erbringung der Leistungen im Zusammenhang mit den Leistungsphasen 8 bzw. die beauftragten besonderen Leistungen zur Überwachung/Kontrolle der Leistungsphase 8 erfolgt vor Ort. Dies gilt auch für Leistungsbereiche, bei denen die Überwachung der örtlichen Bauüberwachung integrativer (Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung) Bestandteil der Leistungsphase 8 ist
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Eine Verlängerung des Auftrags ist möglich, wenn dies aufgrund des Projektfortschrittes erforderlich ist.
Die drei Bewerber, welche bei der Bewertung der Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot
abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
A)
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Leistungen der Projektsteuerung für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Gebäuden des Publikumsverkehrs in den letzten 8 Jahren. Der vorgenannte
Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
-Nettobaukosten (KG 300 und 400) in Höhe von mindestens 8.000.000 €
- Eine Gebäudesanierung-/umnutzung im Bestand für ein Gebäude aus der Bauzeit zwischen 1965 und 1990
- Einen Umbau im laufenden Betrieb
B) Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeiter verfügen.
A)+B)
Die Ausführungsbedingungen des TvgG NRW sind bei der Leistungserbringung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die
nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3
GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/