Neubau eines Rettungszentrums mit Feuerwehr und DRK-Notarztstation Referenznummer der Bekanntmachung: 1900_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Malterdingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.malterdingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Rettungszentrums mit Feuerwehr und DRK-Notarztstation
Anlass für das Wettbewerbsverfahren „Rettungszentrum Malterdingen“ ist der geplante Neubau der Feuerwehr Malterdingen, da eine Sanierung des Bestandsgebäudes aus funktionaler, technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll war. Weiterhin sollte parallel zum Neubau der Ausbau eines DRK-Standorts mit Rettungseinsatzfahrzeugen vorgesehen werden, um die medizinische Notfallversorgung zu gewährleisten und zu verbessern.
Um die beste Lösung für den Neubau zu finden, wurde die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs beschlossen. Aus diesem Vergabeverfahren ist das 1. Preisträger Architekturbüro Frank Heinz, Freier Architekt BDA aus Waldkirch als Sieger hervorgegangen. Das Büro wurde zwischenzeitlich mit den weiteren Planungsleistungen der Gebäudeplanung beauftragt.
Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Wettbewerbs- bzw. Vorentwurfsplanung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
79364 Malterdingen
Flurstück 4698/39
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI (Grundleistungen), Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI (volles Leistungsbild), zzgl. besondere Leistungen:
- Erdbebenbemessung
- Konstruktiver Brandschutz
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung
Weitere besondere und zusätzliche Leistungen sind derzeit nicht bekannt.
Durch die Auftraggeber erfolgte der Vorschlag der Einordnung in die Honorarzone III, Mittelsatz.
Für die besonderen Leistungen geht der Auftraggeber von den folgenden prozentualen Zuschlägen auf das Grundleistungshonorar aus:
- Erdbebenbemessung: 4 v. H.
- Konstruktiver Brandschutz:4 v. H.
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung: 9 v. H.
Der Auftraggeber geht derzeit von einer Nebenkostenpauschale von 4 % des Nettohonorars aus.
Im Neubau inkl. Ausbau DRK sind etwa 1.500 m2 Funktionsfläche geplant. Die Brutto-Grundfläche (BGF) des
geplanten Neubaus inkl. Ausbau umfasst eine Fläche von insg. ca. 2.130 m2, der Brutto-Rauminhalt (BRI)
beträgt ca. 10.700 m3.
Die o.g. Laufzeit beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund der Option der abschnitts- und stufenweisen Beauftragung oder derzeit noch nicht
absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 4 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten
Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Fachingenieur Tragwerksplanung oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto):
durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind:
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Gemeinsam mit dem Bereich "technische Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Technische Leistungsfähigkeit:
Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter (Fachingenieur Tragwerksplanung oder gleichwertige Qualifikation)
durchschnittliche Anzahl der fachtechnisch qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Geschäftsjahre.
bis 2 MA: 1 Punkt
3 bis 4 MA: 3 Punkte
über 4 MA: 5 Punkte
Folgende Einzelkriterien müssen die Referenzprojekte der Kategorien A bis C erfüllen:
- mind. 4 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI
- Einordnung mindestens Honorarzone II n. HOAI
- Baukosten KG 300/400: mind. 2,5 Mio. EUR netto
- Angabe BGF (mindestens 800 m2)
- Übergabe an den Nutzer nach dem 31.01.2013 bis
31.01.2023
- Angabe Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
Zusätzlich zu erfüllende Kriterien sind untenstehend bei den einzelnen Kategorien aufgeführt:
Referenzprojekt Kategorie A: „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrgebäude und/
oder Rettungsstation → unmittelbar vergleichbares Projekt
1 Projekt: 5 Punkte; 2 Projekte: 10 Punkte (max. 10 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie B: Neubau oder Umbau/Sanierung allg. mit öffentlichem Auftraggeber (es gelten auch kirchliche Träger)
1 Projekt: 4 Punkte; 2 Projekte: 8 Punkte (max. 8 Punkte)
Referenzprojekt Kategorie C: Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein (nicht Wohngebäude!)
1 Projekt: 3 Punkte; 2 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Punkte)
Bei den Referenzprojekten muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht..
"Technische Leistungsfähigkeit": gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
"Berufliche Leistungsfähigkeit /Referenzen": Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 10 Punkte.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Fachingenieur Tragwerksplanung oder gleichwertige Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_IeVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_IeVergabe (www.bi-medien.de) gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt -
Meine Vergaben - unter dem B_I code D449243674 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Bewerbung -
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz1 Satz2 bleibt
unberührt.