Mehrzweckunterlage, Rahmenvereinbarungen Referenznummer der Bekanntmachung: BWBM-2023-0015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrzweckunterlage, Rahmenvereinbarungen
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Mehrzweckunterlage, ASD 17370B
für den Zeitraum 01.05.2023 bis 30.04.2027.
Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los erhalten. Liegen jedoch für einzelne Lose keine weiteren wertbaren Angebote in einem Wertungsrahmen von 15 % im Verhältnis zu dem wirtschaftlichsten Angebot vor, kann ein Bieter auch für mehr als 1 Los den Zuschlag erhalten, wenn er auch hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat und folgende Bedingungen erfüllt:
a) der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die Lose, auf die in Summe der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 2.b) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen; b) und die Referenzen für die Lose, auf die in Summe der Zuschlag erteilt werden soll, die unter Abschnitt A, Ziffer 3.a) der Übersicht geforderte Nachweise definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Bieter dürfen in ihrem Angebot die maximale Anzahl an Losen angeben, mit denen diese bezuschlagt werden.
Mehrzweckunterlage, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
Mindestbestellmenge: 137.463 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 77.621 Stück
Maximalbestellmenge: 280.000 Stück
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 40% des Bedarfs Mehrzweckunterlage.
Mehrzweckunterlage, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
Mindestbestellmenge: 99.113 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 62.200 Stück
Maximalbestellmenge: 210.000 Stück
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 30% des Bedarfs Mehrzweckunterlage.
Mehrzweckunterlage, Rahmenvereinbarung
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken, Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg
Mindestbestellmenge: 81.125 Stück
zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 80.188 Stück
Maximalbestellmenge: 210.000 Stück
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 30% des Bedarfs Mehrzweckunterlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1a) Anschreiben. Das "Formblatt 1.) a) " ist zu verwenden;
1b) Angaben zur Bietergemeinschaft.
Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) b) " zu verwenden
1c) Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften.
Sofern zutreffend ist für die Erklärung das "Formblatt 1.) c) " zu verwenden;
1d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) d)" zu verwenden;
1e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) e)" zu verwenden;
1f) aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe);1g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden
1h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden
1i) von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden
1j) Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten" zu verwenden
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
2a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a)" zu verwenden;
2b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b)" zu verwenden;
2c) aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate);
(Die unter III.1.2 der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.) Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Mindestanforderung zu 2. a) je Los:
Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz netto) für die letzten 3 Geschäftsjahre:
2,5 Mio. €
3a) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsum-fangs, der Leistungszeit und Kontaktdaten zu den genannten Referenzen;
3b) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements nach ISO 9001 des Bieters (Zertifikat oder gleichwertig);
Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen:
3c) Referenzen der Nachunternehmer aus den letzten 3 Jahren, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber mit Kontaktdaten, sofern diese Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der für den Nachweis der Eignung des Bieters vorgelegten Referenzen beteiligt waren
3d) Nachweis eines bestehenden Qualitätsmanagements der Nachunternehmer (QM-Handbuch oder gleichwertig).
Weiter siehe sonstige Informationen im Dokument Aufforderung zur Angebotsabgabe; zusätzliche Angaben in der Bekanntmachung
Mindestanforderung zu 3. a) :
Los 1
Referenz(en) in Höhe von:
100.000 Stück und Ausführung innerhalb von 12 Monaten
Los 2 und Los 3
Referenz(en) in Höhe von:
80.000 Stück (je Los) und Ausführung innerhalb von 12 Monaten
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere Information zu III 1.1), III 1.2) und III 1.3): Die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBm kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.