EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Grünabfällen, Straßenkehricht und Altholz (A I – A III) für die Entsorgung Herne AöR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entsorgung-herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Grünabfällen, Straßenkehricht und Altholz (A I – A III) für die Entsorgung Herne AöR
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in insgesamt drei Losen vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen;
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht;
– Los 3: Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III).
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen
– Übernahme von Grünabfällen (Straßenlaub, Garten-, Park- und Friedhofsabfälle und Weihnachtsbäume) an einer vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Übernahmestelle;
– Transport von Grünabfällen zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungsanlage/Verwertungsanlage;
– Behandlung der übernommenen Abfälle und Vermarktung des Produktes (inkl. Entsorgung anfallender Störstoffe);
– Mengenspanne: zwischen 6.000 Mg/a und 8.000 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2025), wenn der Vertrag nicht bis zum 01.02.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht
– Übernahme des Straßenkehrichts an einer vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Übernahmestelle;
– Transport zur verbindlich zu benennenden Behandlungs- oder Verwertungsanlage;
– Entsorgung/Verwertung des übernommenen Straßenkehrichts (inkl. Entsorgung anfallender Störstoffe);
– Mengenspanne: zwischen 1.400 Mg/a und 1.800 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2025), wenn der Vertrag nicht bis zum 01.02.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Übernahme und Verwertung von Altholz (A I – A III)
– Übernahme von Altholz an einer vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Übernahmestelle;
– Transport zur verbindlich zu benennenden Behandlungs- oder Verwertungsanlage;
– Verwertung des übernommenen Altholzes (inkl. Entsorgung anfallender Störstoffe);
– Mengenspanne: zwischen 1.600 Mg/a und 2.000 Mg/a.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (31.12.2025), wenn der Vertrag nicht bis zum 01.02.2024 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Auf gesonderte Anforderung: Bilanzen oder Bilanzauszüge oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
– Auf gesonderte Anforderung: Bankerklärung, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft in Los 3 (Altholz A I – A III) im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft in Los 3 (Altholz A I – A III) im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Behandlung/Verwertung von Grünabfall.
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Grünabfall.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage für Grünabfall.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Straßenkehricht;
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Straßenkehricht.
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Straßenkehricht.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altholz (A I – A III);
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altholz (A I – A III).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Altholz (A I – A III).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den Transport und die Behandlung/Verwertung von insgesamt mindestens 4.000 Mg Grünabfall pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Jahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Grünabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden (Hinweis: Die Übernahmestelle muss sich in maximal 16 km Straßenentfernung von der Stadtmitte Herne (Startpunkt: „Westring/Holsterhauser Straße, Herne“) befinden (vgl. Pkt. 2.1.8 sowie Anlage D der Leistungsbeschreibung)).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage für Grünabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Straßenkehricht pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2020 bis 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Straßenkehricht. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden (Hinweis: Die Übernahmestelle muss sich in maximal 16 km Straßenentfernung von der Stadtmitte Herne (Startpunkt: „Westring/Holsterhauser Straße, Herne“) befinden (vgl. Pkt. 2.1.8 sowie Anlage D der Leistungsbeschreibung)).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Straßenkehricht. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Altholz (A I – A III) pro Jahr in jedem der Kalenderjahre 2020 bis 2022. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Übernahmestelle für Altholz (A I – A III). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Übernahmestelle ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden (Hinweis: Die Übernahmestelle muss sich in maximal 16 km Straßenentfernung von der Stadtmitte Herne (Startpunkt: „Westring/Holsterhauser Straße, Herne“) befinden (vgl. Pkt. 2.1.8 sowie Anlage D der Leistungsbeschreibung)).
– Nutzungsnachweis für die vorgesehene Behandlungs- oder Verwertungsanlage für Altholz (A I – A III). Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.