Tischlerarbeiten Schrankanlagen, Feldsieper Grundschule, Feldsieper Str. 94 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0270_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten Schrankanlagen, Feldsieper Grundschule, Feldsieper Str. 94
Neubau Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Straße 94, 44809 Bochum
Tischlerarbeiten Schrankanlagen
Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Str. 94,
44809 Bochum
Die Stadt Bochum plant den Neubau einer Grundschule an der Feldsieper Straße 94 in Bochum. Das Gebäude erhält in allen 3 Etagen Einbaumöbel für Klassen (Schrankanlagen), das Lehrerzimmer (Schrankanlage mit Küche, Stauraum und Arbeitsplatz sowie ein Wert- und Postfachschrank) und die OGS (Schrankanlage mit Küche, Stauraum).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Tischlerarbeiten Schrankanlagen für den Neubau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).