Planungsleistungen bauliche und energetische Sanierung der Städtischen Realschule Alte Geer in Gevelsberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gevelsberg
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gevelsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen bauliche und energetische Sanierung der Städtischen Realschule Alte Geer in Gevelsberg
Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-3 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 in den
Leistungsphasen 1-9;
Leistungen für Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik
(Schallschutz) und Raumakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-7
Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-3 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-9
Alte Geer 4, 58285 Gevelsberg
Geplant ist eine bauliche und energetische Sanierung der Städtischen Realschule Alte Geer in Gevelsberg.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen nach HOAI für die bauliche und energetische
Sanierung der Städtischen Realschule unter Einbeziehung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Schaffung
von Rahmenbedingungen für eine Vier- und Fünfzügigkeit entsprechend der Prognose der aktuellen
Schulentwicklungsplanung.
Hierbei ist die Vierzügigkeit als erstes Ziel darzustellen und auch baulich unter Inanspruchnahme vorhandener
aktuell im Gebäude schulfremd genutzter Räume zu realisieren. Für die Fünfzügigkeit ist der zusätzliche
Raumbedarf zu ermitteln und im Planungsprozess als zweites Ziel darzustellen.
• Los 1: Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den Anlagengruppen 1-3 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 in
den Leistungsphasen 1-9
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4).
Es wird folgende stufenweise Beauftragung erfolgen:
Los 1: Technische Gebäudeausrüstung „HLS“
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2
• Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-5
• Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH3 6-8
• Stufe 4 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 9
Die Besonderen Leistungen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt. Ebenfalls optional beauftragt werden die Stundenlohnarbeiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf
einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten
Leistungsbestandteile.
Leistungen für Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-7
Alte Geer 4, 58285 Gevelsberg
Geplant ist eine bauliche und energetische Sanierung der Städtischen Realschule Alte Geer in Gevelsberg.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen nach HOAI für die bauliche und energetische
Sanierung der Städtischen Realschule unter Einbeziehung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zur Schaffung
von Rahmenbedingungen für eine Vier- und Fünfzügigkeit entsprechend der Prognose der aktuellen
Schulentwicklungsplanung.
Hierbei ist die Vierzügigkeit als erstes Ziel darzustellen und auch baulich unter Inanspruchnahme vorhandener
aktuell im Gebäude schulfremd genutzter Räume zu realisieren. Für die Fünfzügigkeit ist der zusätzliche
Raumbedarf zu ermitteln und im Planungsprozess als zweites Ziel darzustellen.
Los 2: Leistungen für Bauphysik: Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und
Raumakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1-7
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4).
Es wird folgende stufenweise Beauftragung erfolgen:
Los 2: Bauphysik
• Stufe 1 (fest beauftragt): Planungsleistungen LPH 1-2
• Stufe 2 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 3-4
• Stufe 3 (optional beauftragt): Planungsleistungen LPH 5-7
Die Besonderen Leistungen werden (sofern nicht anders ausgewiesen) optional beauftragt. Ebenfalls optional beauftragt werden die Stundenlohnarbeiten.
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen abzurufen, wobei ein Abruf
einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten
Leistungsbestandteile.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben:
- Nachweis berufliche Befähigung (Zeugnis Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/ Master an
Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1 entsprechend.
Mit dem Angebot sind beizubringen:
- Eigenerklärung des Bieters zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
o mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie o mindestens 1,5 Mio. EUR je
Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).
o Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte
dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Der AG behält sich vor, von den Bietern, die für den Zuschlag vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine
entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
- Eigenerklärung des Bieters über den jährlichen Umsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren.
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/ Mindeststandards wird der Bieter/ die Bietergemeinschaft vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Mindestens 3,0 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden sowie mindestens 1,5 Mio. EUR pro
Versicherungsfall für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des
Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung
ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre netto:
- Los 1 mind. 240.000 EUR (netto)
- Los 2 mind. 60.000 EUR (netto)
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf
die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an.
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Mit dem Angebot sind beizubringen:
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder
nicht (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche).
- Geeignete Referenzen mit vergleichbaren Dienstleistungen (betreffend Leistungen mit vergleichbaren
(Planungs-/ Beratungs-)Anforderungen) Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten drei Jahren gefordert.
Es werden aber auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt, die maximal 8 Jahre zurückliegen
(§ 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 VgV). Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des
Ablaufs der Angebotsfrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in
diesen Zeitkorridor fällt. Sofern bei Unterkriterien auf die Bearbeitung von Leistungsphasen abgestellt wird,
muss der Abschluss der letzten Leistungsphase (LPH 8 (TGA) bzw. LPH 5 (Bauphysik)) in den Zeitkorridor
fallen. Die Bearbeitung und der Abschluss der davor zu erbringenden Leistungsphasen darf insofern älter
sein. Die erbrachten Leistungen müssen also nicht vollständig in den Referenzzeitraum fallen. Bei einer
Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied
der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag
zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.9 – VgV – ANG Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der
Nachunternehmerleistungen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft
als solche)
Ohne die Erfüllung der Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters/ der Bietergemeinschaft:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
- Los 1: Mindestens 3 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen
- Los 2: Mindestens 2 techn. Fachkräfte oder techn. Stellen.
Angaben zu Referenzen von Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen:
• Geeignete (Unternehmens-)Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft (betreffend Leistungen mit
vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen):
o Los 1: Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI 2021) in den Anlagengruppen 1-3 („HLS“):
• mind. 1 Referenz mit den bearbeiteten Anlagengruppe 1-3, mit vergleichbaren (Planungs-)Anforderungen wie
folgt:
jeweils mind. LPH 2-8 erbracht; jeweils Fertigstellung LPH 8 in den letzten 8 Jahren jeweils Neubau oder
Erweiterungsmaßnahme Bauwerkskosten netto (KGr 410, 420, 430):
Anlagengruppe 1: mind. 200.000 EUR netto Anlagengruppe 2: mind. 200.000 EUR netto Anlagengruppe
3: mind. 200.000 EUR netto jeweils mind. HZ II Referenzen betreffend die Anlagengruppen können sich
auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit nicht erforderlich, dass alle
Anlagengruppen kumuliert für ein Objekt beplant wurden.
o Los 2: Leistungen für Bauphysik - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und
Raumakustik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021:
• mind. jeweils 1 Referenz Leistungen betreffend Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungen betreffend
Bauakustik (Schallschutz) und Leistungen betreffend Raumakustik mit vergleichbaren Anforderungen wie folgt:
jeweils mind. LPH 2-5 erbracht; Fertigstellung LPH 5 in den letzten 8 Jahren jeweils Neubau oder
Erweiterungsmaßnahme jeweils mind. durchschnittliche Anforderungen (HZ III) Referenzen betreffend die
Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik können sich
auf dasselbe Objekt oder auf verschiedene Objekte beziehen. Es ist somit -außer beim Unterkriterium „Anzahl Referenzen mit Kumulierung“- nicht erforderlich, dass alle Leistungen betreffend die Bauphysik - Wärmeschutz
und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik kumuliert für ein Objekt erbracht wurden.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75 Abs. 1 und 2, 44 VgV.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend
zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen
ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall
muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer
Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine
Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln
beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter
Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber
kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch
Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert
werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische
Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und
Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindung.
Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die
entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im
Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für
die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/
der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das
jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind,
hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf
ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall
muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 6.4-VgV-ANG) einreichen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Wird
eine Bietergemeinschaft gebildet,
müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes
ausgewiesen ist.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung
einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag
zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt
ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen
und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur
Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des
Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
- Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
- Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April
2022
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
- Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto,
- Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge.
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der
Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für
die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.