Vergabeverfahren zur Lieferung von Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: Uni-HD.2022.1289_Medientechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zur Lieferung von Medientechnik
Ausgeschrieben wurde Medientechnik, die in einem neuen Forschungsgebäude (hier TPMA II) eingerichtet werden soll, um die Durchführung von Seminaren und Besprechungen (auch online) zu gewährleisten.
Mannheim
Ausgeschrieben wurde Medientechnik, die in einem neuen Forschungsgebäude (hier TPMA II) eingerichtet werden soll, um die Durchführung von Seminaren und Besprechungen (auch online) zu gewährleisten.
Stundenlohnarbeiten sind für zusätzliche, nicht im Leistungsverzeichnis geforderte Installations- und Programmierarbeiten anzubieten, wie etwa Nachbestellungen, erweiterter Programmieraufwand o.ä. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie den Kleingeräteeinsatz. Für vom AG angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten bezahlt. Wegezeiten werden nicht gesondert vergütet.
Verlangt der AG die Ausführung von Leistungen außerhalb der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit (Mehr-, Sonntags-, Feiertags und Nachtarbeit), so wird neben den vereinbarten Preisen eine Vergütung für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden gewährt. Als Vergütung wird für jede geleistete Stunde der Betrag gezahlt, der sich aus der entsprechenden tariflichen Vereinbarung für Mehr-, Sonntags-, Feiertags-und Nachtarbeit zuzüglich der dafür tatsächlichen aufgewendeten Zuschläge errechnet.
Bedarfsposition sind Leistungspositionen in der Anlage LV-Medientechnik, deren Beauftragung bei Erstellung der Vergabeunterlagen noch nicht feststeht und die vom Auftraggeber daher unter einem Vorbehalt gestellt werden. Sie können im Bedarfsfall zusätzlich beauftragt werden. Die in der Anlage LV-Medientechnik unter Abschnitt 12 aufgeführten Bedarfspositionen fließen in die Ermittlung des Gesamtwertungspreises mit ein. Die hierbei aufgeführten Positionen werden aber nur im Bedarfsfall durch den Auftraggeber beauftragt (z. Bsp. für zusätzlich Installations- und Programmierarbeiten).
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Uni-HD.2022.1289_Medientechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76187
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagtenUnternehmens einzustufen.
Daher wird der Angebotspreis nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVY6NX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: "Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."