Wechselbepflanzung/Pflege Schlosspark Referenznummer der Bekanntmachung: 3074
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wechselbepflanzung/Pflege Schlosspark
Wechselbepflanzung sowie intensive gärtnerische Entwicklungs- und Unterhaltungspflege des historischen Schlossgartens in Schloss Neuhaus auf der Fläche von ca. 18.000 m² 2023
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wechselbepflanzung sowie intensive gärtnerische Entwicklungs- und Unterhaltungspflege des historischen Schlossgartens in Schloss Neuhaus auf der Fläche von ca. 18.000 m² 2023
Der Auftrag kann zu gleichbleibenden Bedingungen in gegenseitigem Einverständnis um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ab 2024 wäre der Zeitraum dann wieder von 01. Januar bis 31. Dezember des Jahres.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Teilnahme an der elektronischen Angebotsöffnung kann nicht erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.