Fliesen- u. Plattenarbeiten, Feldsieper Grundschule, Feldsieper Str. 94 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0268_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen- u. Plattenarbeiten, Feldsieper Grundschule, Feldsieper Str. 94
Neubau Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Straße 94, 44809 Bochum
Fliesen- und Plattenarbeiten
Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Str. 94,
44809 Bochum
Die Stadt Bochum plant den Neubau einer Grundschule an der Feldsieper Straße 94 in Bochum.
Die Fliesenarbeiten umfassen Vorbereitende Arbeiten,
die Erstellung von Estrich im Bereich der Bodeneinläufe sowie das Verlegen von Wand- und Bodenfliesen.
Die Wandfliesen sind teils in verschiedenen aufeinander abgestimmten Farbtönen zu verlegen. In den WC-Bereichen sind Spiegel vorgesehen. (Eckdaten: Ca. 850 m² Wandfliesen und Ca. 250 m² Bodenfliesen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Fliesen- und Plattenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 44267
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).