Rahmenvereinbarung für die technische und kreative Planung, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2022_Z-PRO_EU3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die technische und kreative Planung, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Der Auftrag umfasst die Unterstützung der DFG bei der Konzeption und Durchführung sowohl von rein digitalen, hybriden als auch von Präsenz-Veranstaltungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Deutschland. Veranstaltungsformate sind
- festliche Veranstaltungen,
- wissenschaftlichen Konferenzen sowie
- Tagungen und Sitzungen.
technische Konzeption, Planung und Durchführung
Los 1 umfasst die technische Konzeption, Planung und Durchführung der o.g. Veranstaltungsformate, die in digitalem oder hybridem Format durchgeführt werden. Los 1 umfasst keine Präsenzveranstaltungen.
dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Kreativleistungen / Veranstaltungskonzeption
Los 2 umfasst Kreativleistungen in Form von Unterstützung bei der Ideenentwicklung und/oder Entwicklung von Veranstaltungskonzepten zur Durchführung der o.g. Veranstaltungsformate die in digitalem oder hybridem Format oder in Präsenz durchgeführt werden.
dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Teilnehmermanagementsystem
Los 3 umfasst das Teilnehmermanagementsystem für die o.g. Veranstaltungsformate die in digitalem oder hybridem Format oder in Präsenz durchgeführt werden.
dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
technische Konzeption, Planung und Durchführung
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kreativleistungen / Veranstaltungskonzeption
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teilnehmermanagementsystem
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.