Tischlerarbeiten, Feldsieper Grundschule, Feldsieper Str. 94 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0269_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tischlerarbeiten, Feldsieper Grundschule, Feldsieper Str. 94
Neubau Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Str. 91, 44809 Bochumm
Tischlerarbeiten
Schulverbund Feldsieper Grundschule,
Feldsieper Str. 94,
44809 Bochum
Die Stadt Bochum plant den Neubau einer Grundschule an der Feldsieper Straße 94 in Bochum.
Die Leistung in allen 3 Etagen Fensterbekleidungen.
Die Fensterbekleidung besteht aus horizontalen (Brüstung, Sturz) und vertikalen (Laibungen) Bekleidungen. Die Abmessungen sind entsprechend des jeweiligen Fensters anzupassen. Gesamt sind es ca. 1.100m horizontale und 600m vertikale Bekleidungen. Im Innenhof sind neben einer Bekleidung Erweiterungs-Möbel herzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Tischlerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laer
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).