Abnahmeinspektionen Kanalbau und kurzfristige Einsätze Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-EU-13
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2023-VgV-EU-13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abnahmeinspektionen Kanalbau und kurzfristige Einsätze
Optische Inspektion der Abwasserkanäle nach DIN EN 13508-2 2011 und ISYBAU XML-2017
Inspektion von Kanälen und Anschlussleitungen zur Abnahme; sowie kurzfristige Einsätze
Rheda-Wiedenbrück
Optische Inspektion der Abwasserkanäle nach DIN EN 13508-2 2011 und ISYBAU XML-2017
Inspektion von Kanälen und Anschlussleitungen zur Abnahme; sowie kurzfristige Einsätze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien §§ 123,124 GWB
Nachweis mittels Vorlage einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung. Die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung enthalten Angaben zu/r:
- zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. 123, 124 GWB,
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, sich auf gesondertes Verlangen die im folgenden genannten Nachweise vorlegen zu lassen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit ausgestellt wird (Vorlage im Original),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenosschenschaft.
- Nachweis Fachkunde Güteschutz Kanalbau "R" / "I" o.ä.
- Referenzen zu Inspektion nach DIN EN 13508-2:2011 und Isy-
bau XML-2013/2017
- Nachweis über eine Inspektionsanlage mit 3D-Verlaufsmessung
und hydrostatischer Höhenmessung (Lieferschein o.ä.)
- technische Angaben zum Kamerasystem
- Musterinspektion (Video, Berichte, Daten Isybau XML-
2013/2017)
- Nachweis Kanalinspektionskurse
Abschnitt IV: Verfahren
Rheda-Wiedenbrück
§ 55 Abs. 2 VgV – Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einen Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 07.03.2023, 10.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]