Neubau Dreifachsporthalle Brucknerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 20221019_IPM_Halle_Bruckner_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dreifachsporthalle Brucknerstraße
Die IPM GmbH plant, den Neubau einer Dreifachsporthalle im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Sporthalle des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums an der Brucknerstraße 19 in Düsseldorf.
Annette-Droste-Hülshoff-Gymnasium Brucknerstraße 19 40593 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Dreifachsporthalle an der Brucknerstraße 19 in Düsseldorf.
- Neubau Dreifachsporthalle: 3.178 m² BGF
Die neue Dreifachsporthalle setzt sich aus einem mehrgeschossig organisierten Nebenraumtrakt und einer dreifach teilbaren und DIN-gemäß ausgestatteten Sporthalle zusammen. Der ca. 16 m breite Nebenraumtrakt enthält alle Umkleiden, Duschen, Zuschauer-Bereiche, einen separaten Gymnastikraum und einen Technikraum im 2.OG.
Die durch Trennvorhänge teilbaren Hallendrittel sind separat nutzbar und erhalten jeweils eigene Zugänge aus dem Umkleidebereich und unabhängige Rettungswege. Jeder Hallenteil ist je 15m breit und 2 7m lang. Die gesamte Halle misst 45,80 x 27,20 m, was einer nutzbaren Sportfläche von 1.246 m² entspricht. Die lichte Höhe der Halle beträgt etwa 7,30 m.
Das Gebäude wird in Massivbauweise erstellt und erhält ein leicht geneigtes und extensiv begrüntes Flachdach. Im Einzelnen wird der Hallenbereich mit einer Substratstärke von 8 cm und der Funktionsbereich mit einer Substratstärke von 12 cm belegt. In Teilbereichen des Hallendachs wird eine Photovoltaikanlage aufgeständert. Die primäre Tragkonstruktion der Halle und des Funktionsbereichs bestehen aus Brettschichtholz-Binder und Beton-Fertigteilstütze. Als Dachtragwerk über dem Technikraum kommen Stahlträger zum Einsatz. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Der ca. 4 m hohe Gebäudesockel wird mit Klinkerriemchen verkleidet. Im oberen Gebäudeteil ist eine vorgehängte hinterlüftete Fassade aus Holzprofilen vorgesehen.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zur Angebotsaufforderung ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Angebote für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Dreifachsporthalle Brucknerstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://goldbeck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6LA8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.