Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Hofgingsberg und Lahnhof des RFA Siegen-Wittgenstein Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/08/001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Driburg
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33014
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Hofgingsberg und Lahnhof des RFA Siegen-Wittgenstein
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ca. 10.000 fm (inkl. Optionen max. 20.000 fm je Jahr) hoch- und teilmechanisierter Holzernte (HMHE/TMHE) inkl. Holzbringung in den staatswaldbewirtschaftenden Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Lahnhof und Hofginsberg des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein.
Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV über die Dauer von bis zu zwei Jahren. Sämtliche Bieter, die fristgerecht ein vollständiges Angebot abgeben und die Fachkunde und Leistungsfähigkeit erfüllen, werden als Vertragspartei in den "Unternehmerpool" aufgenommen.
Nach Angebotsöffnung und Prüfung durch den Auftraggeber wird anhand der geeigneten Angebote eine Platzierungsliste (Abrufprotokoll) erstellt. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot gelangt an Platz 1 der Abrufliste. Die nachfolgende Listung ("Ranking") ergibt sich ebenfalls anhand der Preise; je günstiger der Preis, desto höher die Platzierung.
Regionalforstamt Siegen-Wittgenstein Vormwalder Str. 9 57271 Hilchenbach Die Leistungserbringung erfolgt in den Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Hofgingsberg und Lahnhof des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein. , Forstbetriebsbezirk Elberndorf Elberndorf 2 57339 Entdtebrück, Forstbetriebsbezirk Lahnhof Am Gerkenstein 37 59955 Winterberg-Neuastenberg, Forstbetriebsbezirk Hofgingsberg Zum Hohlseifen 12 57271 Hilchenbach
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von
hoch- / teilmechanisierter Holzernte inkl. Holzbringung in den Forstbetriebsbezirken Elberndorf, Hofgingsberg und Lahnhof des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den AGB Forst NRW zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.05.2023 und endet mit Ablauf des 30.04.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.
Der Auftragsgeber behält sich jedoch eine einjährige Verlängerungsoption mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von zwei Jahren vor.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt oder aufgrund von anderen Maßnahmen zu unterbrechen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den oben genannten Mengenangaben abzuweichen.
Über die Garantiemenge i. H. von voraussichtlich 10.000 fm o. R. pro Jahr hinaus, beinhaltet die Rahmenvereinbarung eine Optionsmenge in Höhe von 10.000 fm o. R. pro Vertragsjahr.
Sie kann im Bedarfsfall zusätzlich zur Garantiemenge beauftragt werden. Sie wird zu gleichen Konditionen wie die garantierte Menge beauftragt, ein Nachverhandeln von Preisen und Konditionen ist nicht zulässig.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für diese Optionsmenge durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Ein Abruf der Optionsmenge erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes und kann somit zwischen 0 und 10.000 fm o. R. pro Jahr liegen.
Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Garantiemenge von 10.000 fm pro Jahr. Der Auftraggeber behält sich vor, die oben genannte Vertragslaufzeit auf bis zu zwei Jahre zu strecken und die Aufarbeitungsmenge im gesamten Zeitraum auf maximal 40.000 fm (20.000 fm o. R. Garantie- und 20.000 fm o. R. Optionsmenge in zwei Jahren) bei geeigneten Witterungsverhältnissen und adäquater Arbeit zu erhöhen.
Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Ausbildung zum Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung(en) unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:
Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)
- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)
- KUQS-System
- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.
Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.
Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.
Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.
Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.
Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024 abgeschlossen, die optional um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
Bad Driburg
Mitarbeitende der Zentralen Vergabestelle des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Leistungszeitraum ist bestimmt vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024 plus optionale Verlängerungen um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von max. zwei Jahren.
Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei einem evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher das Frühjahr 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Frühjahr 2025
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im Vergabemarktplatz NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.
Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Sanktionspaket
- Bewerbererklärung zur AGB-Forst NRW nebst Anlage/n
- Preisblatt
- 531 EU 10-2018 - Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung (optional)
- 532 EU 01-2020 - Erklärung Unteraufträge_Eignungsleihe (optional)
- 533 EU 10-2018 - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer_Eignungsleiher (optional)
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YW2PYB02W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de