Neubau Schule und Sporthalle Vennhauser Allee Referenznummer der Bekanntmachung: 20230209_IPM_Schule-Halle_Vennh_Ddorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40589
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipm.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schule und Sporthalle Vennhauser Allee
Die IPM GmbH plant, den Neubau eines Schulgebäudes und einer Sporthalle im Rahmen einer ganzheitlichen Vergabe schlüsselfertig errichten zu lassen. Der Leistungsumfang umfasst Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Hauptschule Bernburger Straße mit 2 anderen Schulformen in einem Schulgebäude sowie den Neubau der Sporthalle an der Vennhauser Allee 167 in Düsseldorf in 2 Losen.
Neubau von 3 Schulformen in einem Gebäudekomplex Vennhauser Allee
GHS Vennhauser Allee Vennhauser Allee 167 40627 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Neubau der Hauptschule Bernburger Straße, der Alfred-Herrhausen-Förderschule sowie des Zentrums für Berufsübergänge in einem Gebäudekomplex an der Vennhauser Allee 167 in Düsseldorf.
- Schulneubau: 7.847 m² BGF
Das Schulgebäude ist so konzipiert, dass der Westflügel die Hauptschule mit 16 Klassen auf 3 Geschossen beheimatet und der Ostflügel über zwei Geschosse die Förderschule mit 8 Klassen.
Die Fachklassen (Chemie und Physik) sowie alle gemeinschaftlich genutzten Einheiten (Kunst, Textil und Musik) befinden sich in der Mittelzone und sind von allen Einheiten auf kurzen Wegen zu erreichen. Im Erdgeschoss des Ostflügels befindet sich konzentriert die Verwaltung von beiden Schulen und dem ZBÜ mit den beiden Lehrerzimmern.
Die Hauswirtschaftsräume und ein Schüler-Kiosk, die bei beiden Schulformen eine zentrale Rolle spielen sind im Erdgeschoss in der Mittelzone untergebracht, mit direktem Kontakt zur Aula und zum Café und beleben den "Marktplatz". Auch die Mensa findet sich im Erdgeschoss in direkter Nähe zum Haupteingang wieder und wird über die direkt angelagerte Cook & Chill Küche für die Ausgabe von 270 Essen in 3 Schichten bedient.
Eine zentrale, offene Treppe in Kombination mit Sitzstufen bringt sowohl Aufenthaltsqualität, bildet aber ebenso die zukünftige Erschließung des Erdgeschosses und 1. Obergeschosses für Schüler und Lehrer. Als vertikale Erschließung hat das Gebäude zusätzlich drei notwendige Treppenhäuser und einen barrierefreien Aufzug.
Die Schulklassen beider Schulformen sind als Clustereinheiten ausgebildet. Jedes Cluster ist direkt an einem Treppenhaus angeschlossen, so dass eine direkte Erschließung vom Schulhof möglich ist. Um einen zentralen Mehrzweckraum sind 4-6 Klassenräume und 1-2 Differenzierungsräume angeordnet. Die Clusterlösung soll dabei ermöglichen, dass die Mehrzweckfläche frei nutzbar und individuell möblierbar ist. Weitere Nebenflächen wie WC-Anlagen, Lehrmittel und Teamraum sind in jedem Cluster untergebracht. Hierbei ist ein Cluster der Hauptschule im Erdgeschoss und 2 weitere im 1. und 2. Obergeschoss untergebracht. Jeweils ein Cluster der Förderschule ist ebenfalls im 1. und 2. Obergeschoss im gegenüberliegenden Gebäudeflügel angeordnet.Die Baukörper wurden so platziert, dass möglichst wenig in den erhaltenswerten Baumbestand eingegriffen wird
und in gemeinsamer Abstimmung mit dem Gartenamt in größtmöglichem Umfang erhalten bleibt.
Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden, die Umverlegung einer FW-Leitung sind vorlaufend erfolgt. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt bauseits.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Neubau Sporthalle Vennhauser Allee
GHS Vennhauser Allee Vennhauser Allee 167 40627 Düsseldorf
Der zu vergebende Auftrag betrifft Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Sporthalle an der Vennhauser Allee 167 in Düsseldorf.
- Sporthallenneubau: 1.960 m² BGF
Die 2-fach- Sporthalle ist ein eigenständiges freistehendes Gebäude. Der Nebenraumtrakt der Sporthalle enthält erdgeschossig 2 Doppelumkleiden, Geräteräume, Technikräume, Regieräume und WC-Anlagen sowie das Foyer und einen Gymnastikraum. Die Geräteräume werden in ihrer flächigen Ausdehnung gem. Standard
der Stadt Düsseldorf errichtet.
Die Baukörper wurden so platziert, dass möglichst wenig in den erhaltenswerten Baumbestand eingegriffen wird und in gemeinsamer Abstimmung mit dem Gartenamt in größtmöglichem Umfang erhalten bleibt.
Der Auftrag wird an einen Generalunternehmer vergeben, der auch die Planung ab HOAI-Leistungsphase 5 übernimmt. Der Abriss von Bestandsgebäuden, die Umverlegung einer FW-Leitung sind vorlaufend erfolgt. Die Herstellung der Außenanlagen erfolgt bauseits.
Der Auftragnehmer muss auch Wartungsleistungen anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsangebote nicht oder nur teilweise zu beauftragen. Der Auftraggeber darf die Wartungsleistungen bis zur Abnahme des Gebäudes beauftragen.
Bewerber werden gebeten, Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich über die in Ziffer I.3) genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
Angebote für Teilleistungen sind nicht möglich.
Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angebote sind elektronisch bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Die Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
2. Der Auftraggeber wird den Vorgaben nach § 11 EU VOB/A dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Webseite zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren den wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere den Entwurf des Generalunternehmervertrages sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 11 EU VOB/A. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2R6LKP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.