Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Bioaugmentationstechnologie für die Zentralkläranlage Detmold Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.detmold.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Bioaugmentationstechnologie für die Zentralkläranlage Detmold
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Bioaugmentationstechnologie für die Zentralkläranlage Detmold
Kläranlage Detmold Wittekindstraße 22 32756 Detmold
Ausgeschrieben wird eine Lieferleistung von Mikroorganismen für die Bioaugmentationstechnologie, die seit dem Jahr 2015 auf der Zentralkläranlage Detmold eingesetzt wird. Die Mikroorganismen werden an die Kläranlage geliefert und vom Betriebspersonal nach Anweisung in den Belebtschlammprozess gegeben.
Nach den Erfahrungswerten der Jahre 2015 - 2022 werden pro Jahr ca. 370 kg/Jahr Mikroorganismen für die Bioaugmentationstechnologie benötigt. Somit ergibt sich ein Gesamtvolumen über die Laufzeit von 740 kg.
Die Leistung wird vom Auftraggeber als Rahmenvereinbarung für den Zeitraum 01. Apr. 2023 - 31. März 2025 vergeben.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise zur Eignung sind von den Bietern mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung Sanktionen Russland
- EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (falls vorhanden)
Die Mikroorgansimen dürfen die Anforderungen und Eigenschaften des gereinigten Abwassers nach
deutschen Bundes-, Landesgesetzen/-verordnungen nicht beeinträchtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei geforderter elektronischer Abgabe in Textform die Angebote ausschließlich über das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz einzureichen sind !!! Angebote, die nicht elektronisch über die für die Abgabe von Angeboten vorgesehene Funktion der Vergabeplattform, sondern auf anderen Wegen eingereicht werden (z.B. per Post, per E-Mail, per Telefax, über die allgemeine Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform (Kommunikation) etc.) werden ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Abgabe elektronischer Angebote/Anträge oder zu dem dazu verwendeten Bietertool stellt cosinex unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ Videotutorials zur Verfügung, die als Anleitung zum Verfahren dienen.
Rückfragen werden für alle Bewerber bzw. Bieter über den Vergabemarktplatz Westfalen beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5CYW2D7TUM7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist insbesondere unzulässig, soweit:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.