Sanierung Kreishaus Minden - Fachplanung Brandschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 021 2023 KML
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Kreishaus Minden - Fachplanung Brandschutz
Das Kreishaus Minden ist brandschutztechnisch umfassend zu sanieren.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Kreishaus Minden ist brandschutztechnisch umfassend zu sanieren. Das Hauptverwaltungsgebäude des Kreises Minden-Lübbecke wurde von 1971-1975 errichtet. Es besteht aus drei miteinander verbundenen Gebäuden (Gebäude A, B und C) mit einer BGF von 25.000m². Genutzt wird das Kreishaus überwiegend als Büro- und Verwaltungsgebäude. In dem Gebäude A befinden sich darüber hinaus noch Sitzungssäle und in Gebäude C medizinische Arbeits- und Untersuchungsräume. Es liegen u. a. eine brandschutztechnische Statuserhebung und ein Brandschutz(vor)konzept vom 08.10.2019 vor, welches als Grundlage in Teilen herangezogen werden kann. Neben der umfassenden brandschutztechnischen Sanierung des Gebäudekomplexes, sollen In-standsetzungsarbeiten mit ausgeführt werden und ein Innenraumkonzept für moderne Arbeits- und Aufenthaltsbereiche erarbeitet und umgesetzt werden. Hierdurch ergeben sich u.a. Raumnutzungsänderungen, die im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden müssen. Die Sanierung soll abschnittsweise im laufenden Betrieb erfolgen. In diesem Verfahren wird die Fachplanung Brandschutz ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.