Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20 KatS nach Din 14530-8:2021-01 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0082
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20 KatS nach Din 14530-8:2021-01
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges des Typs LF 20 KatS nach Din 14530-8:2021-01
Lieferung eines Fahrgestells mit werksseitiger Gruppenkabine, geeignet zum Um-/Aufbau zu einem Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530-8:2021-01
Feuerwehr Ahlen Konrad-Adenauer-Ring 50 59227 Ahlen
Lieferung eines Fahrgestells mit werksseitiger Gruppenkabine, geeignet zum Um-/Aufbau zu einem Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530-8:2021-01
Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem Löschgruppenfahrzeuges Typ LF 20 KatS nach o.g. DIN
Feuerwehr Ahlen Konrad-Adenauer-Ring 50 59227 Ahlen
Um- und Ausbau eines Fahrgestelles zu einem Löschgruppenfahrzeuges Typ LF 20 KatS nach o.g. DIN
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehr Ahlen Konrad-Adenauer-Ring 50 59227 Ahlen
Feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YW2PMM5ZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.