Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/2-23
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 026-075242)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Essensverpflegung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Karlsruhe, Durlacher Allee 100 in 76137 Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
2) Mindestens zwei vergleichbare Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe ob die Verpflegung mit mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag erfolgt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der über die bisherige Vertragslaufzeit durchschnittlich zu verpflegenden Personen. Bei beiden Referenzen muss die Zahl der durchschnittlich zu verpflegenden Personen mindestens 200 betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen.
Die Verpflegungsleistung muss mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag beinhalten.
Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Bei beiden Referenzen muss die Zahl der durchschnittlich zu verpflegenden Personen mindestens 200 betragen.
2) Mindestens zwei vergleichbare Referenzobjekte (Verpflegungsdienstleistung mit mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, der gesamten Vertragslaufzeit inkl. laufender Verträge, Angabe ob die Verpflegung mit mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag erfolgt, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail und Nennung der Anzahl der über die Vertragslaufzeit innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) durchschnittlich zu verpflegenden Personen pro Tag. Bei beiden Referenzen muss die Anzahl der durchschnittlich zu verpflegenden Personen mindestens 200 pro Tag betragen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 2) Nennung von mindestens zwei entsprechenden Referenzen.
Die Verpflegungsleistung muss mindestens drei Hauptmahlzeiten am Tag beinhalten.
Die Verpflegungsleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein.
Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer IV.2.2) maßgeblich.
Bei beiden Referenzen muss die Anzahl der über die Vertragslaufzeit innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) durchschnittlich zu verpflegenden Personen mindestens 200 pro Tag betragen.