Dienstleistungen im Wege der Telemedizin für den Justizvollzug Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2023-01-003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen im Wege der Telemedizin für den Justizvollzug Baden-Württemberg
Dienstleistungen der Telemedizin und Telepsychotherapie einschließlich der Bereitstellung notwendiger telemedizinischer Geräte für den Justizvollzug Baden-Württemberg.
70000 Baden-Württemberg Aktuell nutzen 17 Justizvollzugsanstalten und die Sozialtherapeutische Anstalt Baden-Württemberg mit Außenstellen des Landes Baden-Württemberg die Telemedizin.
Die Nutzung im Justizvollzugskrankenhaus ist optional.
Der AG behält sich vor, bei Bedarf weitere Justizvollzugseinrichtungen in die Dienstleistung einzubeziehen.
Dienstleistungen der Telemedizin und Telepsychotherapie einschließlich der Bereitstellung notwendiger telemedizinischer Geräte für den Justizvollzug Baden-Württemberg.
In den Justizvollzugseinrichtungen Baden-Württembergs befinden sich Gefangene und Sicherungsverwahrte, die der ärztlichen Untersuchung, Diagnosestellung und Therapie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Gesundheitsfürsorge der Gefangenen bedürfen. Neben Präsenzärztinnen und -ärzten sowie Präsenzpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten sollen hierbei zukünftig Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eingesetzt werden, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über Datenleitungen als Audio- und Videoschaltung zugeschaltet werden und die im Rahmen der konkreten Arzt-/Psychotherapeutenvorstellung, die durch Anstaltsbedienstete erfolgt, nachgefragten ärztlichen und / oder psychotherapeutischen Dienstleistungen (Diagnose und Therapieentscheidung einschließlich der ärztlichen Verordnung oder Überweisung zur weiteren ärztlichen Abklärung) im Wege der ausschließlichen Fernbehandlung erfüllen.
Die Leistungen umfassen insbesondere folgende medizinische Leistungen:
- eine allgemeinmedizinische Rufbereitschaft,
- eine psychiatrische Rufbereitschaft,
- allgemeinmedizinische Sprechstunden,
- Substitutionssprechstunden,
- psychiatrische Sprechstunden,
- psychotherapeutische Leistungen,
- psychiatrisches Konsil,
- dermatologisches Konsil,
- Behandlungen im Bereich der Hals-Nasen-
Ohren-Heilkunde (optional) sowie
- den Einsatz digital arbeitender Medizingeräte.
Aktuelle Fallzahlen (Monatsdurchschnitte von Januar bis Oktober 2022)
Allgemeinmedizin insgesamt: 237,6
davon
Bereitschaftsdienst 150,4
Sprechstunden 87,2
Psychiatrie insgesamt: 139,3
Davon
Bereitschaftsdienst 7,8
Sprechstunden 127,8
Konsile 3,7
Telesubstitution (4 Einrichtungen) 147,5
Telepsychotherapie (7 Einrichtungen) insgesamt: 38,3
davon fremdspachig 6,9
Die Maximalmenge der abrufbaren Dienstleistungen wird auf das 96fache der obengenannten Monatsdurchschnitte je Teilleistung festgelegt. Bei der Telesubstitution und der Telepsychotherapie erhöht sich die Maximalmenge bei Ausweitung um weitere Einrichtungen proportional.
Die Maximalabnahmemenge der Terminals und beim Einsatz digital arbeitender Medizingeräte liegt bei durchschnittlich zwei Terminals/Geräten je Einrichtung und Gerätetyp.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis (Stand des Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1) Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
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2) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre.
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3) Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre.
Für das letzte Geschäftsjahr muss ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Ausschreibungsgegenstandes in Höhe von mindestens 1 Million Euro erwirtschaftet werden.
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1) Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten drei Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
- Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
- Projektbezeichnung,
- Leistungszeit von/bis,
- Angabe zum Rechnungswert und Leistungsumfang,
- Ansprechpartner des o. g. AG mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
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2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat.
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3) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
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4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
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5) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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6) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören.
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Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
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1) Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet.
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2) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung getroffen hat
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3) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
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4) Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYWVH27MGE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland