Universität zu Köln - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_64_0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Köln - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an der Universität zu Köln.
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln diverse Liegenschaften der Universität zu Köln
Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel an der Universität zu Köln.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von12 Monaten mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate. Gesamtlaufzeit: 48 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Qualifikation des Prüfpersonals gemäß TRBS 1203 (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Für die sichere Durchführung der Prüfungen sowie die Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustands des zu prüfenden elektrischen Arbeitsmittels ist eine an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation des Prüfpersonals notwendig. Die Deutung und Auswertung der Prüfergebnisse obliegt der Verantwortung der prüfenden Elektrofachkraft. Die erforderliche Qualifikation der Elektrofachkraft ist an die Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfwesen gebunden. Die prüfende Elektrofachkraft muss sich mit den verwendeten Messgeräten auskennen und in der Lage sein, Messwerte auch ober- oder unterhalb von Grenzwerten sicher zu deuten.
Weiterhin sind die Elektrofachkräfte verpflichtet, jährliche Nachschulungen zu absolvieren und dem Auftraggeber die Nachweise darüber unaufgefordert vorzulegen. In der Summe entsprechen die oben genannten Anforderungen dann der befähigten Person für Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen nach TRBS 1203.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur zuverlässige Elektrofachkräfte einzusetzen, wobei die Vorgaben des Auftraggebers, insbesondere zur Wahrung seiner Sicherheitsinteressen, zu berücksichtigen sind.
Während der gesamten Vertrags- und Prüfzeit ist ein fachlich verantwortlicher Mitarbeiter (Arbeitsverantwortlicher vor Ort) zu benennen, der nur nach Abstimmung mit der Universität zu Köln abgelöst werden darf. Dieser ist für die Terminabsprachen mit den einzelnen Nutzern und Koordination der Prüfer vor Ort zuständig. Des Weiteren dient er als Bindeglied zwischen Auftraggeber und den Prüfern.
Die Qualifikationsnachweise der zum Einsatz kommenden Elektrofachkräfte sind mit der Ausschreibung abzugeben.
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Universität zu Köln erwartet zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit die Vorlage von mindestens zwei mit dem Leistungsprofil vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre. Leistungszeitraum. Januar 2020 bis Januar 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
--
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYWVGE0M6C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html