Rahmenvertrag über Fahrradlaeasing für Mitarbeitende des Kreises Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31-22422
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Fahrradlaeasing für Mitarbeitende des Kreises Paderborn
Der Auftraggeber beabsichtigt, den Beschäftigten durch Entgeltumwandlung die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes des Fahrradleasings soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten des Auftraggebers werden, sondern der kommunale Arbeitgeber – Kreis Paderborn-, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an die Beschäftigten des Kreises Paderborn zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft getreten. Der Kreis Paderborn beabsichtigt mit der Einführung des Fahrradleasings ein neues Angebot für seine anspruchsberechtigten Beschäftigten zu schaffen.
Im Rahmen einer Fahrradüberlassung stellt der Kreis Paderborn den anspruchsberechtigten Beschäftigten auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung bis 25 km/h – sog. Pedelecs – zur dienstlichen und privaten Nutzung auf Grundlage des TV-Fahrradleasing zur Verfügung.
Dem Kreis Paderborn sind dabei von dem Auftragnehmer (nachstehend Leasinggesellschaft genannt) alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Leasing-geschäft, insbesondere auch die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenab-wicklungsprozesse (im folgenden „Zusatzleistungen“ genannt) in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Die Leasinggesellschaft koordiniert diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt da-für ein Partnerunternehmen und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Das Leasing sowie die flankierenden Zusatzleistungen werden als Komplettpaket vergeben.
Es werden nur Bestellungen von werksneuen Fahrrädern im Sinne des § 63 a Stra-ßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) möglich sein.
Der Kreis Paderborn schließt für jedes von einer beschäftigten Person bestellte Fahr-rad einen Einzel-Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft als Leasinggeberin ab. Die Einzel-Leasingverträge werden für eine Dauer von 36 Monaten geschlossen.
Korrespondierend schließt der Kreis Paderborn für diese Fahrräder einen Überlas-sungsvertrag mit der beschäftigten Person, in welchem deren Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und insbesondere die Gehaltsumwandlung geregelt werden.
Der Rahmenvertrag wird über eine Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Er begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers (des Leasinggebers) auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Voraussichtlich werden über den Vertragszeitraum ca. 15 % der anspruchsberechtig-ten Beschäftigten des Kreises Paderborn das Leasingangebot in Anspruch nehmen. Diese Mengenangabe ist eine unverbindliche Schätzung, die sowohl unter- als auch überschritten werden kann. Der Kreis Paderborn hat zum Zeitpunkt der Bekanntmachung 830 Beschäftigte, welche die tarifvertraglichen Anspruchsvoraussetzungen für das Fahrradleasing im Rahmen der Entgeltumwandlung erfüllen. Sofern zu einem späteren Zeitpunkt eine Entgeltumwandlung auch für Beamtinnen und Beamte rechtlich zulässig sein sollte, ist eine Ausdehnung auf diese Personen-gruppe möglich (ca. 300 Personen).
Der Rahmenvertrag soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung -vsl. April 2023 beginnen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (b-Unterlagen der Vergabeunterlagen).
Sofern während der Vertragslaufzeit eine Entgeltumwandlung auch für Beamtinnen und Beamte rechtlich zulässig sein sollte, ist eine Ausdehnung auf diese Personengruppe möglich (ca. 300 Personen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berusfsregister ihres Sitzes oder Wohnistzes (Eigenerklärung zur Eignung).
- Für den Leasinggeber -soweit einschlägig- Nachweis einer aktuell gültigen Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr.10 des Gesetztes über das Kreditwesen (KWG) oder vergleichbaren Vorschriften am Sitz des Bieters. Der Nachweis kann als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung zur Eignung).
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen:
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zu den in Artiekl 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
- Umsatz (Eigenerklärung zur Eignung):
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Eigenerklärung zur Eignung):
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Eignerklärung zur Eignung).
-Angabe, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung Ausschlussgründe).
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Eigenerklärung zur Eigung):
Erklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, und Sachschäden sowie Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
- mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und
- mindestens 1.000.000 Euro für Sach-, und Vermögensschäden.
Die Versicherungssummen müssen pro Versicherungsjahr jeweils mindestens 2-fach maximiert zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, und Sachschäden sowie Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
- mindestens 1.500.000 Euro für Personenschäden und
- mindestens 1.000.000 Euro für Sach-, und Vermögensschäden.
Die Versicherungssummen müssen pro Versicherungsjahr jeweils mindestens 2-fach maximiert zur Verfügung stehen.
-Angaben zu Arbeitskräften (Eigenerklärung zur Eignung):
Erklärung, dass dem Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, Angabe der Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen.
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Zum Nachweis sind drei oder mehr Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren vorzulegen mit folgenden Angaben: Beschreibung der Leistung, Leistungszeitraum, Anzahl der bereitgestellten Fahrräder, Angaben zu Versicherungs-und Serviceleistungen, Name und Anschrift des Referenzauftraggebers inkl. Benennung eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten, Gesamtauftragswert netto.
Für die Referenzen gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:
- Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern
- im Wege des Leasings (non-pay-out)
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte durch Entgeltumwandlung gem. TV-Fahrradleasing
- einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte)
- und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte)
- für mindestens sechs Leistungsmonate.
Nachweis über BaFin-Zulassung des Leasinggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.