Lieferung von Lernmitteln für die Schuljahre 2023/24 und 2024/2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VOL 1-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lernmitteln für die Schuljahre 2023/24 und 2024/2025
Lieferung von Schulbüchern für ca. 4589 Schüler zu 10 Schulen im Frechener Stadtgebiet.
Lieferung der Schulbücher zzgl. folgender Serviceleistungen:
- Frachtfrei Anlieferung zur Anlieferungsstelle nach Vereinbarung
mit der jeweiligen Schulleitung
- Lieferung vor Ort anhand des Lieferscheins mit einem Bevollmächtigen der Schule auf Vollständigkeit überprüfen
- Kostenlose Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung des Verpackungsmaterials
- Jederzeitiger Umtausch von verdruckten, beschädigten oder falsch gelieferten Büchern. Auslieferung im Rahmen des Umtauschs der benötigten Bände erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bestellung bzw. Reklamation.
- Nachbestellungen - auch Einzeltitel - werden über das Jahr hinweg durchgeführt und innerhalb von 14 Tagen nach Bestelleingang geliefert
- Rechnungsstellung nach Vorgabe des Auftraggebers / getrennt nach einzelnen Schulen
- Unterstützung der Schulen bei der Ermittlung von Buchtiteln, Bestellnummern, Auflagen und Ladenpreisen
Ausländische Schulbücher sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Das Los entscheidet. Kein Preiswettbewerb möglich wegen der Buchpreisbindung.
Gymnasium der Stadt Frechen
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Gymnasium Frechen, Rotdornweg 43, 50226 Frechen
Lieferung von ca. 1.221 preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
mit der Option der Verlängerung für ein weiteres Schuljahr
Der Auftrag kann einmalig um ein Schuljahr verlängert werden
Das Los entscheidet. Kein Preiswettbewerb möglich wegen der Buchpreisbindung.
Bei Vorlage gleichwertiger Angebote wird der Auftragnehmer durch Verlosung ermittelt.
Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung). Die Verlosung erfolgt unter Aufsicht eines Mitarbeiters des
Rechnungsprüfungsamtes.
Realschule, GGS Grefrath, KGS Mauritiusschule
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Realschule Frechen, Allee zum Sportpark 3-7, 50226 Frechen
GGS Grefrath, Beethovenstraße 1, 50226 Frechen
KGS Mauritiusschule, Fürstenbergstr. 118, 50226 Frechen
Lieferung von ca. 1356 preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für ein weiteres Schuljahr
Der Auftrag kann einmalig um ein Schuljahr verlängert werden
Das Los entscheidet. Kein Preiswettbewerb möglich wegen der Buchpreisbindung.
Bei Vorlage gleichwertiger Angebote wird der Auftragnehmer durch Verlosung ermittelt.
Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung). Die Verlosung erfolgt unter Aufsicht eines Mitarbeiters des
Rechnungsprüfungsamtes.
Hauptschule und 5 Grundschulen
Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Hauptschule Herbertskaul, Kapfenberger Str. 50, 50226 Frechen
GGS Burgschule, Im Klarenpesch 12-14, 50226 Frechen
GGS Ringschule, Freiheitsring 3, 50226 Frechen
KGS Edith-Stein-Schule, Kirchenkamp 7-9, 50226 Frechen
GGS Johannes-Schule, Friedrich-Ebert-Str. 63, 50226 Frechen
GGS Lindenschule, Gisbertstraße 15, 50226 Frechen
Lieferung von ca. 2012 preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung/Schulträgeranteil im Rahmen des § 7 Abs. 3 BuchPrG für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 mit der Option der Verlängerung für ein weiteres Schuljahr
Der Aufrag kann einmalig um ein Schuljahr verlängert werden
Das Los entscheidet. Kein Preiswettbewerb möglich wegen der Buchpreisbindung.
Bei Vorlage gleichwertiger Angebote wird der Auftragnehmer durch Verlosung ermittelt.
Bieter, die den Zuschlag für ein Los erhalten haben, werden bei der Vergabe der anderen Lose nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung). Die Verlosung erfolgt unter Aufsicht eines Mitarbeiters des
Rechnungsprüfungsamtes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen
Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn:
1. der beauftragte Leistungsumfang Lernmittel betrifft.
2. das finanzielle Auftragsvolumen je Referenz mind. 50.000,- EUR brutto beträgt.
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Es erfolgt keine Nachforderung der Unterlagen gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
- Bescheinigung Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt werden
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Es erfolgt keine Nachforderung der Unterlagen gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss.
3 Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren über vergleichbare Auftragsleistungen
Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn:
1. der beauftragte Leistungsumfang Lernmittel betrifft.
2. das finanzielle Auftragsvolumen je Referenz mind. 50.000,- EUR brutto beträgt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts
- Bescheinigung Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt werden
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Diese Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Es erfolgt keine Nachforderung der Unterlagen gem. § 56 Abs. II S. 2 VgV. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht vorliegen, erfolgt ein Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Büro 219
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDEDEA7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland