Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - keine Auftragsbekanntmachung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - keine Auftragsbekanntmachung
Formlose Markterkundung zur Überprüfung des Marktes für die Vorbereitung eines geplanten Beschaffungsvorhabens.
Im Klärwerk der Stadt Karlsruhe wird flüssiges Flockungshilfsmittel zur Schlammentwässerung eingesetzt. Gesucht werden Auftragnehmer für die Lieferung von Flockungshilfsmittel. Der Vertrag zur Leistung soll über einen festgelegten Zeitraum und Menge geschlossen werden.
Die einzelnen Lieferungen erfolgen auf Abruf.
Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse vom Auftraggeber evaluiert.
Klärwerk Karlsruhe, An der Wässerung 2, 76187 Karlsruhe
Markterkundung - Freiwillige Vorinformation - Keine Auftragsbekanntmachung.
Die Markterkundung dient der Überprüfung des Marktes (Recherche) und der Vorbereitung eines geplanten Beschaffungsvorhabens. Nach Abschluss der Markterkundung werden die Ergebnisse vom Auftraggeber evaluiert und neutralisiert zur Erstellung der Ausschreibungsunteralgen eines geplanten Beschaffungsvorhabens verwendet.
Die Unterlagen zur Markterkundung mit weiteren Erläuterungen sowie dem auszufüllenden Fragebogen werden vom Auftraggeber unter dem Link https://kacloud.karlsruhe.de/index.php/s/pHsJcZeGT2jDt3T zum Download bereitgestellt.
Unternehmen sind eingeladen, den beigefügten Fragebogen zu den Angebotskonditionen für flüssiges Flockungshilfsmittel bis Dienstag, den 28. Februar 2023, auszufüllen und formlos (per Mail oder Fax) zu senden.
Aufkommende Fragen sind bis Dienstag, den 21. Februar 2023, formlos per Mail oder Fax zu stellen und werden anonymisiert beantwortet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben