Sportanlage Bresserberg, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: S-KLEVE-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kleve
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kleve.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportanlage Bresserberg, Planungsleistungen
Freianlagenplanung LP 1-9
Kleve
Planungsleistungen Sportanlage Bresserberg in Kleve
- Umbau der Wettkampfanlage Typ B mit Tennenlaufbahn in Kunststoff
- Neubau Entwässerungssystem
- Neubau Kunststoffrasen Großspielfeld in der Wettkampfanlage
- Neubau LED Flutlichtanlage mit Laufbahnbeleuchtung
- Neubau von Ballfangzäunen und Barrieren
Die Leistungspunkte der Leistungsphasen 1-9 (HOAI Freianlagen / Honorartafel § 40 Honorarzone IV) sind vorgegeben. Darüber hinaus sind die Leistungen für die Planungs- und Bauvermessung sowie die jeweilige örtliche Bauüberwachung mit anzubieten. Die endgültige Höhe des Honorars richtet sich gemäß §4 (1) HOAI nach den anrechenbaren Kosten des Objektes auf der Grundlage der Kostenberechnung. Die anrechenbaren Kosten basieren auf einer ersten Kostenschätzung und sind für die Honorarermittlung zugrunde zu legen. Die spätere Kostenschätzung ist während der einzelnen Leistungsphasen fortzuschreiben. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt gemäß §6 HOAI.
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß nachfolgender Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat folgende Nachweise zu erbringen:
— Gewerbeanmeldung;
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister;
— Eigenerklärung des Bieters zur beruflichen Befähigung des Projektleiters als Ingenieur/Landschaftsarchitekt
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationverzeichnis enthalten sind.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweisen/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
Aa) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
Bb) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Planungsleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Cc) Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt wurde noch der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Dd) Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Ee) Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
b) Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Ba) aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
Bb) Aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (z.B. durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse).
Folgende Mindestanforderungen sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
a) Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Planungsleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, i. H. v. mindestens 200 000 EUR.
b) Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3.000.000,00 EUR Deckungssumme je Schadenfall und Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch auf Verlangen des Auftraggebers mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung vor Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweisen/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
a) Referenznachweise über mit dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen jeweils aus den letzten 5 Jahren.
b) Angaben (Eigenerklärung) über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
c) Eigenrklärung zur Büroausstattung
Folgende Mindestanforderungen sind für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend zu erfüllen und führen im Falle der Nichterfüllung zum Angebotsausschluss:
a) Die Anforderungen für die Vorlage der Referenznachweise ist nur erfüllt, wenn der Bieter mindestens eine Referenz über ein vergleichbares Projekt, Mindestbauvolumen 300.000 € netto, Leistungsphasen 1-9, in der Freianlagenplanung nachweisen kann.
b) In den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren müssen durchschnittlich mindestens 3 Architekten oder Ingenieure beschäftigt gewesen sein.
c) Büroausstattung: Der Datenaustausch muss möglich sein über das DXF- bzw. DWG-Format.
Die vorgenannten Eigenerklärungen und Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationverzeichnis enthalten sind.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweisen/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftragnehmer hat Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 3 % der Auftragssumme (incl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Der Auftragnehmer hat Sicherheit für Mängelansprüch in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme incl. Umsatzsteuer) zu leisten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreiten der vereinbarten Vertragsfristen eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,5 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) für jede vollendete Woche des Verzugs zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das unter vorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das untervorstehender Ziffer I.3) benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.