Umbau Hauptgebäude - Ravensberger Gymnasium - 103 Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022005631
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Hauptgebäude - Ravensberger Gymnasium - 103 Gerüstarbeiten
Gerüstarbeiten im Rahmen der Erweiterung und des Umbaus des Ravensberger Gymnasiums
- 1.200 qm Arbeits- und Schutzgerüst LK 3
- 150 Stck. Daueranker
- 600 m Konsolen
- 300 m innerer Seitenschutz
- 1 Stck. Treppenaufgang
- 100 m Bauzaun
Gerüstarbeiten im Rahmen der Erweiterung und des Umbaus des Ravensberger Gymnasiums
- 1.200 qm Arbeits- und Schutzgerüst LK 3
- 150 Stck. Daueranker
- 600 m Konsolen
- 300 m innerer Seitenschutz
- 1 Stck. Treppenaufgang
- 100 m Bauzaun
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Hauptgebäude - Ravensberger Gymnasium - 103 Gerüstarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herleshausen
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37293
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Abgabe von mehr als einem Angebot ist nicht zugelassen.
b) Bei Nachunternehmereinsatz sind auf Verlangen der Vergabestelle die im Abschnitt III unter Nummer 1.1, 1.2 a – d einschließlich Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis und Nummer 1.3 genannten Nachweise auf für den Nachunternehmer vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.