Baukultur in der Bauwende. Möglichkeiten und Grenzen im Wandel des Bauwesens. Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-23.080
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baukultur in der Bauwende. Möglichkeiten und Grenzen im Wandel des Bauwesens.
Aufgrund der hohen Emissionen bei der Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen und des grundsätzlichen Ressourcenmangels wird kurz- bis mittelfristig ein Umdenken der aktuellen Baupraxis notwendig sein. Angesichts dieses Handlungsdrucks und sich abzeichnender Baupraktiken besteht die Gefahr, dass in der zukünftigen Entwicklung des Bauwesens baukulturelle Aspekte, im Sinne einer Herstellung und Erhaltung einer als hochwertig wahrgenommenen gestalteten Umwelt, in den Hintergrund rücken. Das übergeordnete Ziel der Bauwende muss sein, klimagerecht, suffizient, einfach und gleichzeitig baukulturell anspruchsvoll sowie bezahlbar zu bauen. Die Frage, wie die notwendigen neuen Handlungsweisen im Bauwesen von Anfang an mit wesentlichen und unverzichtbaren baukulturellen Aspekten verknüpft werden können, soll Inhalt des Forschungsprojektes sein.
siehe Leistungsbeschreibung
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
siehe Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundekartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.