Sanierung Hanauerlandhalle in Willstätt - Objektplanungsleistungen §§ 33 ff. HOAI nach §§ 73-80 VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willstätt
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77731
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.willstaett.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.harrer-ing.net
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hanauerlandhalle in Willstätt - Objektplanungsleistungen §§ 33 ff. HOAI nach §§ 73-80 VgV
Die Gemeinde Willstätt plant die Sanierung der Hanauerlandhalle in Willstätt.
Willstätt
Willstätt ist eine Gemeinde im Ortenaukreis mit ca. 10.000 Einwohnern. Sie besteht aus den 5 Teilorten Eckartsweier, Hesselhurst, Legelshurst, Sand und Willstätt. Die Hanauerlandhalle ist als einzige Dreifeldhalle die größte Sport- und Veranstaltungshalle im Gemeindegebiet. In den anderen Ortsteilen gibt es jeweils eine Einfeldhalle.
Die Hanauerlandhalle wurde im Jahr 1975 als Dreifeldhalle erbaut, die neben dem Vereins- und Schulsport auch regelmäßig für soziale und kulturelle Veranstaltungen genutzt wird. Durch ihre Größe ist sie auch für große Veranstaltungen der Gesamtgemeinde geeignet. In den Wintermonaten wird sie darüber hinaus auch für Trainingseinheiten, Turniere oder Veranstaltungen von Vereinen aus den anderen Ortsteilen genutzt (z.B. Hallenfußball). Das abtrennbare Foyer wird von der Gemeinde und von Vereinen regelmäßig für Veranstaltungen genutzt.
Im Laufe der Jahre wurden mehrere Anbauten ausgeführt (Anbau einer Küche und weiteren Vereinsräumen im Jahr 1987, Anbau einer Tribünenhalle in 2002, Anbau einer Trainingshalle ebenso in 2002,), um den steigenden Bedarf zu befriedigen.
Abgesehen von punktuellen Modernisierungen und Instandhaltungen (Sportboden, Umstellung der Spielfeldbeleuchtung auf LED) wurde an der Bausubstanz wenig geändert. In erster Linie handelte es sich um Einzelmaßnahmen, um den gestiegenen Anforderungen in Bereichen wie der Hygiene, der Barrierefreiheit, dem Brandschutz, die Sicherheit und den Energieverbrauch gerecht zu werden. Inzwischen ist der Punkt erreicht, an dem die Anforderungen nicht mehr punktuell erfüllt werden können, insbesondere was die Energieeffizienz sowohl der Gebäudehülle als auch der technischen Gebäudeausstattung angeht. Auch die gesamte Ausstattung im sportlichen und sanitären Bereich hat einen Zustand der Abnutzung erreicht, der eine umfassende, bauliche Komplettsanierung und Modernisierung unumgänglich macht. Für einen „klima-freundlichen Gebäudebetrieb“ – insbesondere ein geringerer CO2-Ausstoß, niedrigere Energiegrundverbräuche, höhere Energieeffizienz der installierten Gebäudetechnik, die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Gebäudeklimatisierung sowie ein ressourcenschonender Betrieb – sind in besonderer Weise zahlreiche Modernisierungen im Bestandsgebäude erforderlich.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine umfassende Komplettsanierung. Bei der vorhandenen Substanz ist ein Neubau aus Gründen der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht notwendig. An der Kubatur des Gebäudes und am Raumprogramm sollen keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen werden. Die bauliche Grundstruktur (Gründung, Tragwerk) weist keine erkennbaren Schäden auf, die auf konstruktive Mängel hinweisen. Punktuell ist eine Betonsanierung notwendig, insgesamt ist die Substanz gut und für eine Sanierung geeignet. Demzufolge ist weder eine Erweiterungsmaßnahme noch ein Ersatzneubau vorgesehen.
Zur Erreichung der Ziele des KSG im Sektor Gebäude und somit zur Erreichung des angestrebten Energieeffizienzniveaus werden an allen Bauteilen der Gebäudehülle und der TGA folgende investive Maßnahmen notwendig:
Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle, Austausch von Fenstern/Türen, Beseitigung von Wärmebrücken in Anschlussbereichen, Optimierung der Dachkonstruktion bzgl. natürlicher Belichtung und Belüftung, Gebäudetechnik: Optimierung der gesamten TGA, Austausch der Kabel und Leitungen, Erneuerung der Lüftungsanlage, Austausch der Steuerungs-, Mess- und Regelungstechnik, Einbau von energieeffizienter Beleuchtungssysteme (im Hallenbereich bereits 2017 durchgeführt), Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energieträger (derzeit Pellets/Gas).
Neben der energetischen Sanierung sind nachfolgende Umfeldmaßnahmen erforderlich:
Sanierung Umkleiden/Duschen/sanitären Einrichtungen (unveränderte Bauweise seit 1975; dringende Anpassung wg. Hygienestandards und Barrierefreiheit), Modernisierung Tribüne und Foyer (v.a. Erneuerung Oberflächen), Einbau eines neuen Hallenbodens und neuer Oberflächen an den Wänden, Überarbeitung Deckengestaltung und zeitgemäße Erneuerung der Anzeige- und Lautsprecheranlage. Zur Gewährleistung der Barrierefreiheit wurden im Zuge des Anbaus bauliche Einzelmaßnahmen (Aufzug, barrierefreie Toiletten) durchgeführt, um die Anforderungen, die an Bestandsgebäude gestellt werden, zu erfüllen. Im Zuge der Sanierung wird ein Konzept zur Barrierefreiheit des gesamten Hallenkomplexes erstellt. Dies betrifft alle Bereiche (Sportbetrieb, Veranstaltungen, Flucht- und Rettungswege). Letztendlich soll die Sanierung der Hanauerlandhalle vorbildhaft hinsichtlich Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Eine mögliche Teilbarkeit liegt in den verschiedenen Bauabschnitten: Umkleiden/Duschen, Foyer, Küche/Vereinsräume, Dreifeldhalle, Nebenräume und der Tribünenhalle. Die energetische Sanierung der Gebäudehülle steht bei allen Teilabschnitten im Vordergrund.
Der Bauzeitenplan sieht vor, dass die umfassende, bauliche Komplettsanierung und Modernisierung der Hanauerlandhalle vom zweiten Quartal 2024 bis Mitte des zweiten Quartals 2026 erfolgt. Ein früherer Baubeginn wird, wenn möglich, begrüßt. Im Zuge der Planung sind sinnvolle Bauabschnitte sowie ein sinnvoller Bauablauf zu definieren.
Der Kostenrahmen (Stand II/2022) beläuft sich auf:
KG 300 4.600.000 € brutto
KG 400 1.650.000 € brutto
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Stufe 1: LPH 1-4
1. Eignungskriterien: Die Eignungskriterien müssen die Bewerbende ausnahmslos erfüllen (s. Übersicht über die Eignungskriterien unter Ziff. III. 1) 2. Losverfahren: Erfüllen mehr als 5 Bewerbende die Anforderungen der zugrunde gelegten Eignungskriterien, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufszulassung "Architekt" oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV
- Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerbenden im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und 2 Mio. € für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist gem. § 45 Abs. (1) Nr. 3 VgV
- Erklärung zu Gesamtumsätzen des Bewerbenden / Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. (4) Nr. 4 VgV; Hinweis: geforderter Mindestumsatz beträgt durchschnittlich > 0,7 Mio. € netto p.a.
- Darstellung einer Referenzliste für vergleichbare Leistungen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen gem. § 5 HOAI der letzten 3 Jahre mit folgenden Angaben: Projekt, Projektart, -größe (NF in m²), Komplexität (Honorarzone); öffentliche oder private Auftraggeberschaft (Adresse, Telefon-Nr. E-Mail-Adresse, Ansprechperson); bearbeitete Leistungsphasen; Leistungs- /Bearbeitungszeitraum (Fertigstellung nach dem 01.01.2020); Baukosten (KG 300+400 netto) nach Kostenfeststellung; gem. § 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV
- Hinweis: Referenzen "Sanierung" mit folgenden Anforderungen: mind. 1 Projekt >= 3,0 Mio. €, mind. Honorarzone III, mind. LPH2-8
- Angaben zur technischen Ausrüstung und zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. (3) Nr. 1 VgV
- Angabe des jährlichen Mittel der Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte der letzten drei Geschäftsjahre (§ 46 Abs. (3) Nr. 8 VgV); Hinweis: die geforderte Mindestzahl beträgt 7 Beschäftigte
- verbindliche namentliche Benennung der vorgesehenen Projektleitung und Bauleitung mit einer kurzen Darstellung der persönlichen Referenzen und des beruflichen Lebenslaufs (§ 46 Abs. (3) Nr. 2 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbenden durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Formale Ausschlusskriterien:
- Bewerbungsunterlagen entsprechen der Ausschreibung (Bewerbungsbogen, Datenschutzerklärung) gemäß § 57 Abs. (1) und (3) VgV
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Datum, Uhrzeit) gemäß § 57 Abs. (1) Nr. 1 VgV
Zwingende Teilnahmebedingungen (Ausschlusskriterien):
- Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gemäß § 44 Abs. (1), § 46 Abs. (3) Nr. 6 VgV
- Vorlage Verpflichtungserklärung nach Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
Rechtliche Ausschlusskriterien:
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bewerbenden bzw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie die eingesetzten Nachunternehmer zu erbringen:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 + 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 Sanktionen der EU gegen Russland
Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
Die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind für den Bewerbenden bzw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie die eingesetzten Nachunternehmer zu erbringen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 2 Mio. € und für sonstige Schäden von 2 Mio. € (je zweifach maximiert im Versicherungsjahr). Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den geforderten Höhen besteht, hat der Bewerbende eine Erklärung eines Versicherers vorzulegen, in der seine Versicherungsfähigkeit in den geforderten Höhen bestätigt wird. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELVIS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Die Ausschreibungsunterlagen stehen dort kostenfrei unter der ELVIS-Nummer E16319353 zur Verfügung. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über aufgetretene Fragestellungen zu informieren bzw. Sie an der Kommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Interessenten im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die auszuschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Informationen. Schlusstermin für Anfragen ist der XX.XX.2023. Die Bewerbungs-/Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELVIS möglich. Dokumente in Papierform müssen von der Wertung ausgeschlossen werden! Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ELVIS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden bei subreport unter der Telefonnummer [gelöscht] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 160 As. (3) Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. (3) Nr. 1-4 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
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Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de