Erbringung von pressefotografischen Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit des BMVg und der Bundeswehr Referenznummer der Bekanntmachung: 6002430168-BMVg IUD III 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von pressefotografischen Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit des BMVg und der Bundeswehr
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von pressefotografischen Dienstleistungen für das Bundesministerium der Verteidigung und die Redaktion der Bundeswehr
Die Arbeiten werden überwiegend deutschlandweit, aber auch im Ausland (u.a. in Einsatzgebieten) stattfinden.
Soweit Arbeitstreffen erforderlich sind, finden diese grundsätzlich digital statt. Bei der Notwendigkeit von Arbeitstreffen unter physischer Präsenz finden diese grundsätzlich in den Räumlichkeiten der Auftragnehmerin statt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von pressefotografischen Dienstleistungen für die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr. Das Aufgabengebiet der künftigen Auftragnehmerin umfasst Dienstleistungen rund um die professionelle Herstellung von Bildern im pressefotografischen Kontext im In- und Ausland sowie das anschließende Nachbearbeiten und kurzfristige Absetzen des Materials.
Die zu schließende Rahmenvereinbarung umfasst keine Stockbilder/Bildredaktion, sondern ausschließlich die sogenannte Auftrags- und Terminfotografie für die Öffentlichkeitsarbeit mit eigenen Medien der Redaktion der Bundeswehr und des BMVg als Bedarfsträgerinnen dieser Rahmenvereinbarung.
Die pressefotografischen Dienstleistungen werden überwiegend deutschlandweit, aber auch im Ausland (u.a. in Einsatzgebieten) zu erbringen sein. Einige Situationen können es erfordern, dass auf Terminen mit gesetzten Lichtquellen (mobile Blitzanlage) gearbeitet werden muss.
Option der zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr
Option der zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, das ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt wird! Angebote in Papierform sind nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen:
Die künftige AN muss über praktische Erfahrung mit den hier geforderten Dienstleistungen im Bereich der Pressefotografie verfügen. Bitte benennen Sie mindestens drei geeignete Referenzen von Kunden, für die Ihre Fotografen in den letzten drei Jahren eine mit der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung mit Erfolg erbracht haben bzw. gegenwärtig erbringen.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:
- Art und Umfang sowie kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Kontaktdaten.
Es genügt eine selbst niedergeschriebene Erklärung, es sind keine Referenzschreiben von früheren Auftraggebern erforderlich. Eine kurze Darstellung in Stichpunkten ist ausreichend.
Es gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
— Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG),
— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (von jedem Unterauftragnehmer),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Unterauftragnehmer).
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher (von jedem Eignungsverleiher),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Eignungsverleiher).
— Eigenerklärung zu Referenzen (von jedem Eignungsverleiher)
— Erklärung zu Russland-Sanktionen (vom Bieter und bei Bildung einer Bietergemeinschaft auch von jedem Mitglied vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit