Kathodentechnikum PowderUp - Technische Ausrüstung MSR (KG 480) Referenznummer der Bekanntmachung: Pup_2205_MSR
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zsw-bw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kathodentechnikum PowderUp - Technische Ausrüstung MSR (KG 480)
Leistungen nach VOB/A für KG 480: Gebäudeautomation (MSR)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
An dem bestehenden Gebäudekomplex HyFaB (Forschungsfabrik für Brennstoffzellentechnologie - HyFaB1 und HyFaB2) in Ulm, Lise-Meitner-Str. 24 soll für das Projekt „Powder-Up! – Entwicklung, Scale-Up und Produktion von wettbewerbsfähigen Kathodenmaterialien für Lithium-Ionen-Batterien“ ein weiterer Gebäudefinger konzipiert werden. Darin soll die innerhalb des Projekt vorgesehene Pilotanlage, ein Analysenlabor und Anlagen für die schnelle elektrochemische Validierung realisiert werden.
Der Powder-Up! - Gebäudefinger wird auch die technischen Grundinstallationen beinhalten, welche für den weiteren Ausbau des Standorts Lise-Meitner-Straße notwendig sind. Das unterkellerte Gebäude nimmt die Pilotanlage im Erdgeschoss (Pulverteil) und im ersten OG (Fällungsteil) auf. Im zweiten OG soll die Analytik und im dritten OG die Elektrochemie untergebracht werden. Der Keller beinhaltet die rückseitigen Anschlüsse an die vorhandene Energiezentrale HyFaB, die gebäudetechnisch notwendige Infrastruktur für Chemiebetrieb sowie einen Messraum für schwingungsempfindliche Messgeräte, die im Rahmen von Powder-Up! angeschafft werden. Im Keller wird zudem die Versorgungsinfrastruktur für einen möglichen dritten und vierten Gebäudefinger vorbereitet.
Im Rahmen dieser Ausschreibungen werden Leistungen für die KG 480 (MSR-Technik) gefordert:
1.1 SCHALTANLAGEN ISP100/300/400
1.2. AUTOMATISIERUNG (ISP100 / ISP300/400)
1.3. FELDGERÄTE
1.4. INSTALLATIONSGERÄTE
1.5. VERLEGESYSTEME ENDVERLEGUNG
1.6. ANSCHLÜSSE AN BAUSEITIGE MASCHINEN UND GERÄTE
1.7. SONSTIGES
1.8. WARTUNGSARBEITEN
1.9. EINBINDUNG GEBÄUDELEITTECHNIK
Näheres ist aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nummer 1.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Eignungsnachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nummer 2., insbesondere z.B.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis)und ggf. ergänzt durch geforderte Auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungsnachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nummer 3., insbesondere z.B.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es muss mindestens ein Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4)) in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg (LTMG), sowie die Eigenerklärung BMWK-Sanktionen sind rechtskräftig unterschrieben abzugeben.
Weitere Regelungen siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation (s. IV.2.1)
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch. Die Anwesenheit von Bietern bei der Submission ist nicht vorgesehen. Informationen werden auf Anfrage elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. Rückfragen können bis 27.02.2023 nur schriftlich über die Vergabeplattform erfolgen. Rückfragen per Telefon oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.