Hochauflösendes Zweistrahlgerät FIB SEM für die Chipanalyse Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 22.33 - 0738/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösendes Zweistrahlgerät FIB SEM für die Chipanalyse
Lieferung eines Zweistrahlgeräts zur FIB / SEM für die Chipanalyse
85221 Dachau
Lieferung von 1 Stück Zweistrahlgerät zur FIB / SEM für die Chipanalyse mit Instandhaltungsverpflichtung über 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' und die 'Anlage Unternehmernsdaten' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Auskunft vom Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
— Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 15.12.2021,
— allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5. August 2003.
-- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich nach erfolgreicher Lieferung und Abnahme. Für etwaige im Angebot enthaltene Vorauszahlungen für die Lieferleistung ist eine Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) mit einer Laufzeit von mind. 14 Monate nach Zuschlagsfrist/Angebotsbindefrist einzureichen. Der Zahlbetrag wird ggf. unter Anwendung der Euribor-Zinssätze reduziert. Die Bezahlung der Wartung erfolgt nach Teilrechnungsstellung zur Jahresmitte eines jeweiligen Wartungsjahres.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 1 geeigneter Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenz(en) dar.
Zu der/den Referenz(en) sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte(n) Referenz(en):
- Die Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieser Vergabe).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die eine abgenommene Lieferleistung und begonnene Wartung, Reparatur, Support und/oder erfolgreiche Gewährleistung für FIB/SEM-Zweistrahlgeräten zur Chipanalyse aufweisen.
- Innerhalb der Referenz(en) ist eine Darstellung des für den Einsatz (Beratung, Wartung, Herstellung, Aufbau) vorgesehenen Personals einzureichen. Dieses muss für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben qualifiziert sein.
- Die Referenz(en) darf/dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist dieser Vergabe).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die eine abgenommene Lieferleistung und begonnene Wartung, Reparatur, Support und/oder erfolgreiche Gewährleistung für FIB/SEM-Zweistrahlgeräten zur Chipanalyse aufweisen.
- Innerhalb der Referenz(en) ist eine Darstellung des für den Einsatz (Beratung, Wartung, Herstellung, Aufbau) vorgesehenen Personals einzureichen. Dieses muss für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben qualifiziert sein.
Für das zum Aufbau erforderliche Personal erfordern die Sicherheitsvorschriften des Empfängers mindestens eine erfolgte Sicherheitsüberprüfung gemäß Ü2-Sabotageschutz. (Das bieterseitig zum Aufbau der Systemtechnik beim Empfänger vorgesehene Personal braucht im Angebot keine Angaben über deren Namen anzugeben, muss jedoch vom Zuschlagsdestinär nach separater Aufforderung vor Zuschlag benannt werden.)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 15.12.2021, sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Zu IV.2.4: Für die Angebotserstellung ist neben der deutschen Sprache ausschließlich für technische Beschreibungen auch die englische Sprache in Textform zugelassen.
Zu VI.2: Rechnungen sind als eRechnung einzureichen. (Weitere Informationen zur eRechnung sind Teil der Vergabeunterlagen.)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.