Alu-Glas-Fassade / Neubau Kombibad Wesel Referenznummer der Bekanntmachung: VE 351.01 / WKB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46485
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baeder-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alu-Glas-Fassade / Neubau Kombibad Wesel
Der BH, die Städtische Bäder Wesel GmbH, beabsichtig auf dem Gelände des aktuellen Freibades ein neues Kombibad zu errichten. Dieses Gebäude weist sowohl Pfostenriegelkonstruktionen als auch separate Fensterelemente aus Aluminium auf. Entsprechende statische Nachweise der Pfosten-Riegelkonstruktionen sind zu erstellen und vorzulegen. Weiter gibt es Ganzglasschiebetüren, Brandschutzverglasungen, Brandschutztüren und RWA Anlagen die es inkl. Inbetriebnahme und Einweisungen auszuführen gilt. Ein Teil der Fensterelemente erhalten einen Sonnenschutz als Außenraffstore, diese gilt es ebenfalls mit zu erstellen.
Neubau Kombibad Wesel Rheinpromenade 1 46487 Wesel
Ca. 470qm Wärmeschutzverglasung in diverse Einzelfenster und Türen aufgeteilt (unterschiedliche Dimensionen); ca. 810qm Pfosten-Riegelfassade aufgeteilt in mehrere Einzelfelder; Ca. 20 Alu-Glastüren in unterschiedlichen Dimensionen manche auch mit Brandschutzanforderung T30 und elt. Schließfolgeregelung; 2 St Ganzglasfaltschiebewände 4,7m Breite 3,1m Höhe; Außenraffstoreanlagen in unterschiedlichen Größen insg. ca. 60qm ; Ganzglasgeländer Außenbereich ca. 70 lfdm;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Alu-Glas-Fassade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barßel
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 26676
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y626L9J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.