Generalsanierung der Realschule Sundern - Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 11.2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sundern
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sundern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Realschule Sundern - Generalplanung
Die Realschule ist Teil des Schul- und Sportzentrums in Sundern und befindet sich in unmittelbarer
Nähe von Gymnasium, Hauptschule sowie der Schwimm- und den Sporthallen.
Das Gebäude wurde in mehreren Bauabschnitten in Hanglage errichtet. Das Urgebäude in
Stahlbeton-Skelettbauweise mit vorgehangener Waschbetonfassade wurde im Jahr 1968 fertiggestellt. 1996 erfolgte ein dreigeschossiger Anbau zusätzlicher Klassenräume in Massivbauweise. Durch die geländeorientierte Bebauung erstreckt sich das Gebäude mit drei Trakten über insgesamt sechs Geschosse mit unterschiedlicher Größe. Das Erdgeschoss mit einer max. Abmessung von ca. 92 m (Nord-Süd) und ca. 67 m (Ost-West) besitzt dabei die größte überbaute Fläche, die einschließlich aller Vor-und Rücksprünge ca. 2.250 qm beträgt. Die gesamte BGF beträgt insgesamt ca. 6.800 qm. Erschlossen werden die Geschosse über drei in das Gebäude integrierte Treppenräume. Zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges wurden bereits zwei Stahl-Außentreppen aus dem Nordtrakt (EG bis 2.UG) sowie den Räumlichkeiten des Westtraktes (2.OG bis 1.OG)
nachgerüstet.
Die Klassenräume erstrecken sich über die Geschosse 2. OG bis 2. UG. Im 1. UG befinden sich zusätzlich die Fachräume der Naturwissenschaften (Physik, Biologie, Chemie). Das Erdgeschoss wird ergänzt durch die Lehrerzimmer, eine Mensa mit Küche sowie eine Aula, die durch mobile Faltwände mit der großen Pausenhalle für Veranstaltungen genutzt werden kann. In den Untergeschossen
befinden sich neben Kunst-, Textil- und Hauswirtschaftsräumen noch die Heiz- und Hausanschlussräume sowie diverse Abstell- und Lagerbereiche. Ein kleiner OGS-Bereich ist im 3. UG untergebracht.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Realschule Sundern Rotbuschweg 28 59846 Sundern
Planungsleistungen:
Objektplanung (mit Schadstoffsanierung) - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Tragwerksplanung - Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI
Technische Ausrüstung - Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI
Planung Bauphysik (Energie und Wärme) - Leistungsphasen 1 bis 7 HOAI
und Besondere Leistungen.
1. Form- und fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Bewerberbogens über die Vergabeplattform
2. Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich mit Erreichung der Mindestkriterien:
Generalplanung
- Es muss sich um die Generalplanung (Objektplanung, TGA mit Anlagengruppen 1 bis 8 und Tragwerkplanung bei dem Umbau/der Sanierung eines Bildungsgebäudes handeln,
- es müssen als Generalplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Übergabe an den Bauherrn darf nicht vor Januar 2018 erfolgt sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 müssen mindestens 6.000.000 EUR (brutto) betragen.
Objektplanung / Schadstoffe
- Es muss sich um den Umbau/die Sanierung eines - zumindest teilweise - schadstoffbelasteten Gebäudes handeln,
- es müssen als Objektplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Übergabe an den Bauherrn darf nicht vor Januar 2018 erfolgt sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 müssen mindestens 1.000.000 EUR (brutto) betragen.
Planung Technische Ausrüstung
- Es muss sich um die Planung TGA (Anlagengruppen 1 bis 8) bei dem Neubau/dem Umbau/der Sanierung eines Bildungsgebäudes handeln,
- es müssen als Planer Technische Ausrüstung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Übergabe an den Bauherrn darf nicht vor Januar 2018 erfolgt sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 400 müssen mindestens 1.500.000 EUR (brutto) betragen.
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist,
1. wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Bieter müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Erfüllung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach §§ 75, 44 VgV für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es liegen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, Sanktionspaket 5 EU, vor
- Angaben zum Durchschnittsumsatz und zu den durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Vorhalten einer Betriebshaftpflichtversicherung
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Bewerberbogen abgegeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und 5.000.000 Euro für sonstige Schäden je Schadensfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
1. Unternehmensreferenzen: Gewertet werden drei Referenzen (Generalplanung, Objektplanung mit Schadstoffsanierung, Planung TGA), welche jeweils den unten angegebenen Mindestanforderungen entsprechen und im Referenzzeitraum abgeschlossen wurden.
2. Angaben zum Projektteam (diese Erklärung wird erst in der zweiten Stufe des Verfahrens abgegeben).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1.: Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich mit Erreichung der Mindestkriterien:
Generalplanung
- Es muss sich um die Generalplanung (Objektplanung, TGA mit Anlagengruppen 1 bis 8 und Tragwerkplanung bei dem Umbau/der Sanierung eines Bildungsgebäudes handeln,
- es müssen als Generalplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Übergabe an den Bauherrn darf nicht vor Januar 2018 erfolgt sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 müssen mindestens 6.000.000 EUR (brutto) betragen.
Objektplanung / Schadstoffe
- Es muss sich um den Umbau/die Sanierung eines - zumindest teilweise - schadstoffbelasteten Gebäudes handeln,
- es müssen als Objektplaner mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Übergabe an den Bauherrn darf nicht vor Januar 2018 erfolgt sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 müssen mindestens 1.000.000 EUR (brutto) betragen.
Planung Technische Ausrüstung
- Es muss sich um die Planung TGA (Anlagengruppen 1 bis 8) bei dem Neubau/dem Umbau/der Sanierung eines Bildungsgebäudes handeln,
- es müssen als Planer Technische Ausrüstung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 HOAI erbracht worden sein,
- die Übergabe an den Bauherrn darf nicht vor Januar 2018 erfolgt sein,
- die anrechenbaren Kosten der KG 400 müssen mindestens 1.500.000 EUR (brutto) betragen.
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
zu 2.: Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums Projektleitung mindestens 10 Jahre und Stellvertretung mindestens 5 Jahre.
Diese Erklärung wird erst in der zweiten Stufe des Verfahrens abgegeben.
1. Zugelassen ist, wer nach den Architekten- und Ingenieurgesetzen der deutschen Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien (insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Berufsqualifikationen) berechtigt ist, in Deutschland als Architekt/ Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
2. Die verantwortlichen Planer (Projektleitung und Stellvertretung) müssen jeweils über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Die verantwortlichen Planer müssen über Deutschkenntnisse als Muttersprachler, durch deutschsprachige Ausbildung mit Abschluss (im bewerbungsspezifischen Bereich) oder durch den Nachweis (mindestens) C1 zu deutschen Sprachkenntnissen verfügen.
3. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen den Ziffern 1. und 2. entsprechenden Architekt/ Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, erforderliche weitere Leistungsphasen/Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen. Auf die Beauftragung weiterer Stufen bzw. Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5VYW2F3Q0CK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.