Objektplanung "Erweiterungsbau Realschule / Werkrealschule" Referenznummer der Bekanntmachung: OG05-186
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelbach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77960
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://seelbach-online.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung "Erweiterungsbau Realschule / Werkrealschule"
Das „Geroldsecker Bildungszentrum“ in Seelbach besteht aus einer Grund-, Real- und Werkrealschule. Die Grundschule ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Real- und Werkrealschule sind gemeinsam in einem Gebäudekomplex untergebracht, der im Laufe der Zeit mehrmals baulich erweitert wurde. Zur langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung des Schulstandorts wurden nun
verschiedene Handlungsnotwendigkeiten festgestellt.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der LPHs 1-8 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die LPHs 1-4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der LPHs 5-8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Geroldsecker Bildungszentrum, Gemeinde Seelbach
Das „Geroldsecker Bildungszentrum“ in Seelbach besteht aus einer Grund-, Real- und Werkrealschule. Die Grundschule ist in einem eigenen Gebäude untergebracht. Real- und Werkrealschule sind gemeinsam in einem Gebäudekomplex untergebracht, der im Laufe der Zeit mehrmals baulich erweitert wurde. Zur
langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung des Schulstandorts „Geroldsecker Bildungszentrum“ wurden nun verschiedene Handlungsnotwendigkeiten festgestellt. Vor diesem Hintergrund wurde das Architekturbüro wwg-architekten, aus Biberach im Kinzigtal, mit der Grobkonzeption sowie Grobkostenschätzung zur baulichen Verbesserung der aufgezeigten Handlungsbedarfe an den Gebäuden des Geroldsecker Bildungszentrums beauftragt. Es wurde in mehreren Schritten eine Grobkonzeption erarbeitet. Hierbei wurden die Schulleitung, das Staatliche Schulamt Offenburg sowie das für die Schulbauförderung zuständige Regierungspräsidium Freiburg eng eingebunden.
Im ersten Bauabschnitt soll ein Erweiterungsbau der Realschule / Werkrealschule realisiert werden. Zur Planung dieses Erweiterungsbaus soll im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens ein geeignetes Architekturbüro gefunden und beauftragt werden. Die Projektumsetzung ist abhängig vom Erhalt noch zu beantragender Fördermittel. Für die Realisierung dieses Bauabschnitts ist die Beantragung von Fördermitteln aus der Schulbauförderung (VwV SchulBau) vorgesehen. Der Förderantrag muss von der Gemeinde Seelbach bis spätestens 01.10.2023 gestellt werden.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Bei der Planung des Erweiterungsbaus der Realschule / Werkrealschule handelt es sich gemäß § 2 Abs. 4 HOAI um die „Ergänzung eines vorhandenen Objekts“. Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Ziel der Aufgabe ist es, einen modernen Erweiterungsbau zu entwerfen, welcher zum einen das Raumprogramm umsetzt, zum anderen aber auch einen qualitätsvollen Beitrag zur Baukultur im ländlichen Raum leistet. Das Schulgebäude soll einen offenen und positiven Charakter ausstrahlen, der einladend auf die Schüler_innen und Lehrer_innen wirkt. Dabei soll das Gebäude auch die Lern- und Lehrqualität fördern. Das Gebäude soll in seiner Architektur einen zeitgemäßen Beitrag zur Baukultur Seelbachs leisten, aber gleichzeitig die umgebende Schulbebauung weiterdenken, die teils durch sehr unterschiedliche Stile geprägt ist
(Grundschule, Realschule, Mensa). Der Erweiterungsbau soll an der südlichen Seite zwischen Real- und Werkrealschulgebäude und Mensa entstehen.
Es sind Vorschläge zu Materialien am Gebäude, der Fassade und für die Innenräume zu machen. Dabei ist auf möglichst hochwertige, nachhaltige und lang nutzbare Materialien zu achten. Die Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der Landesbauordnung BW (LBO), insbesondere zu Abstandsflächen, sind hierbei zu beachten.
Da die Realisierung des Projekts von der Bewilligung der beantragten Fördermittel abhängt, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Sofern die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, erfolgt anschließend die
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biberach/Baden
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77781
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.wwg-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es wird auf §§ 155 ff. GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer vorherigen Rüge hingewiesen. Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf das Hinweisblatt der Vergabekammer Baden-Württemberg, abrufbar unter
wird hingewiesen.