Erdsondenanlage für Feuer- u. Rettungswach Weitmar, Hattinger Str. 410-416 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0241_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdsondenanlage für Feuer- u. Rettungswach Weitmar, Hattinger Str. 410-416
Feuer- und Rettungswach Weitmar
Hattinger Str. 410 - 416
44795 Bochum
Neubau Feuer- und Rettungswache
Gewerk: Erdsondenanlage
Feuer- und Rettungswache Weitmar
Hattinger Str. 410 - 416
44795 Bochum
Am Standort der Feuer- und Rettungswach 4, Hattinger Str. 410-416 soll zur Beheizung des Gebäudes eine Erdsonden-Anlage mittels Sole-Wärmepumpen errichtet werden. Die Bauleistung beinhaltet die Erstellung von ca. 27 Erdsonden mit einer Länge (Tiefe) von ca. 100m, ca. 1250m Soleleitungen aus HDPE-Rohr, 2 Verteilerschächte inkl. Erdarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der Erdsondenanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59387
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).