Erweiterte Rohbauarbeiten u. Umbau der Goethe-Schule, Goethe-Platz 1 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2022_0276_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Rohbauarbeiten u. Umbau der Goethe-Schule, Goethe-Platz 1
Sanierung Goetheschule, Stelzentrakt
Goetheplatz 1, 44791 Bochum
Erweiterte Rohbauarbeiten
Goetheschule
Goetheplatz 1, 44791 Bochum
Erweiterung und Umbau, einschließlich Errichtung neuer Außenwände in Massivbauweise, am Stelzentrakt der Goetheschule, bestehend aus erweiterten Rohbauarbeiten (Beton-, Mauerwerks- und Stahlbauarbeiten), Tiefbauarbeiten und Grundleitungsverlegung, Bohrpfahlgründung, Baustelleneinrichtung und Gerüstbau inklusive deren Gebrauchsüberlassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der erweiterten Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).