Osttangente Ahlen 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0160
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Osttangente Ahlen 1. Bauabschnitt
Die Stadt Ahlen ist von der Umstrukturierung des Bergbaus in besonderem Maße betroffen. Der mit der Schließung des Zechenstandortes " Bergwerk Westfalen Schacht 1/2 " verbundene Strukturwandel des Gebietes sowie die städtebauliche Neuordnung des Raumes im Südosten von Ahlen mit der Umwandlung des alten Zechengeländes in einen Landschafts- und Gewerbepark und die Erweiterung von bestehenden Gewerbegebieten erfordern u. a. auch eine verbesserte und hieran angepasste Verkehrsinfrastruktur. Hierzu ist u. a. der Neubau der Osttangente geplant, der sich in mehrere Bauabschnitte unterteilt.
Im Zuge der städtebaulichen Planung der Stadt Ahlen ist der Bau einer Umgehungsstraße geplant. Die sogenannte Osttangente ist in insgesamt drei Bauabschnitte unterteilt. Die Trasse erstreckt sich von der, an der südlichen Stadtgrenze gelegenen, K 27 "Guissener Straße" mit der B 58 "Beckumer Straße" im Osten.
Die geplante Umgehungsstraße kreuzt im südlichen Teil der Maßnahme die Werse.
Zur Ausschreibung kommt jetzt der 1. Bauabschnitt, der die Erstellung des Straßenkörpers sowie des Lärmschutzwalles beinhaltet. Die notwendigen Bodenmassen hierfür zu großen Teilen lagern auf dem ehemaligen Zechengelände sowie auf Flächen im Gewerbegebiet Olfetal in Ahlen.
59229 Ahlen
Neubau des 1. Bauabschnittes der "Osttangente Ahlen" zwischen der K 27 und der B 58
Die vorliegende Bau- und Leistungsbeschreibung des 1. Bauabschnitts umfasst sämtliche Erd-, Tief- und Landschaftsbauarbeiten für die Herstellung der südlichen, ca. 1,4 km langen, Teilstrecke zwischen der K 27 und der Anbindung an das Gewerbegebiet "Zeche Westfalen".
Umfang der Leistung:
ca. 4.800 m2 vorhandene Fahrbahnbefestigung einschl. Unterbau aufnehmen,
ca. 6.000 m3 Z0-Boden aus Mieten des AG lade, transp. und lagenweise im Straßendamm einbauen,
ca. 7.000 m3 Boden (SE/SW) zuliefern und lagenweise als Straßendamm einbauen,
ca. 21.500 m2 Boden des Untergrundes aufbereiten und verdichten,
ca. 13.500 m3 Boden des Dammkörpers lagenw. Aufbereiten und verdichten,
ca. 7.200 m3 Z2-Boden als innerer Kern des Lärmschutzwalls aufschütten und profilieren,
ca. 9.000 m2 obere Abdichtung aus dreilagigem Aufbau aus Geokunststoffen herstellen,
ca. 6.500 m3 Z0-Boden als obere Abdeckung (D= 70 cm) des Lärmschutzwalls liefern und einbauen,
ca. 13.000 m3 Frostschutzschicht aus güteüberw. Baustoffgemisch 0/45 (FSS) herstellen,
ca. 12.500 m2 Asphaltfahrbahn der Belastungsklasse 3,2 herstellen (Umgehungsstraße),
ca. 2.900 m2 Asphaltfahrbahn der Belastungsklasse 10 herstellen (zwei Kreisverkehre),
ca. 4.750 m2 Asphaltfahrbahn der Belastungsklasse 0,3 herstellen (Anlieger- und Erschließungsstraße),
ca. 5.500 m2 bituminösen Geh- und Radweg herstellen,
ca. 410 m2 Pflasterflächen aus Rechteckpfl. 20/10 in insgesamt 7 Querungshilfen herstellen,
7 Stk. Querungshilfen in Pflasterbauweise herstellen,
ca. 2.400 m Planumsdrainageleitung verlegen,
ca. 260 m Entwässerungsleitung DN 150-200 einschl. Straßenabläufen herstellen (ca. 20 Haltungen),
ca. 310 m Durchlässe DN 400 bis 500 aus Stahlbeton herst., ca. 13 Stk.,
ca. 130 m vorh. Kanalleitungen DN 300 aus Beton erneuern,
ca. 720 m Schutzplanken liefern und einbauen,
ca. 300 m Zweiholm Stahl-/Holzgeländer h= 1,20 m herstellen,
ca. 740 m Amphibienleiteinrichtung aus Stahl herstellen und an 7 vorh. Durchlässe anschließen,
ca. 30 m Lärmschutzwand, h= ca. 1,00 m ü. OK Erdwall aus Stahlbeton-Fertigteilen herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Eiffage Infra-West GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YW2GKWD9P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.